Einigung bei EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft

Die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft könnte Musikkopien im Internet für private, nicht-kommerzielle und Unterrichtszwecke legalisieren.

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Von
  • Arne Mertins

Die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft könnte Musikkopien im Internet für private, nicht-kommerzielle und Unterrichtszwecke legalisieren.

Es liegt zwar noch keine offizielle Bestätigung von der EU-Kommission vor, doch wie aus Brüssel am Freitag durchsickerte, hat sich der Ausschuss der ständigen Vertreter des Rates auf einen gemeinsamen Standpunkt zur heftig umstrittenen EU-Copyright-Richtlinie geeinigt.

Der Verband der internationalen Phonoindustrie (IFPI) fürchtet nun Millliardenverluste. Neben den Ausnahmen für privates, nicht-kommerzielles Kopieren ärgert den Verband besonders die Möglichkeit für einzelne Staaten, Sonderregelungen zu treffen. Außerdem wird eine Aushebelung des Kopierschutzes befürchtet. Anbieter von Umgehungen für den Kopierschutz könnten sich mit dem Hinweis rechtfertigen, die "Technologie diene nur dazu, eine gesetzlich zugelassene Vervielfältigung zu ermöglichen", heißt es in einer Erklärung des IFPI.(Konrad Lischka)

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