Einnahmerückgang bei der VG Wort

Laut der Verwertungsgesellschaft sind die andauernden Streitigkeiten um die Vergütungspflicht für PCs, Drucker und Multifunktionsgeräte mit schuld am leichten Schrumpfen des Gesamtaufkommens der Urhebervertretung.

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Die VG Wort hat im vergangenen Jahr einen Rückgang bei den Gesamterlösen hinnehmen müssen. Die Einnahmen der Verwertungsgesellschaft schrumpften im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 Millionen Euro auf 85,9 Millionen Euro. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Ausschüttungsempfänger, die Mitglied bei der Urhebervertretung sind, um 4 Prozent auf 144.942 an. Viele Berechtigte dürften daher in diesem Jahr weniger Geld als Ausgleich für private Kopien bei der anstehenden Ausschüttung erhalten – zumal auch die Verwaltungskosten auf 6,15 Millionen Euro stiegen, was die VG Wort mit Einführung neuer elektronischer Melde- respektive Zählsysteme und damit verbundenen höheren EDV-Abschreibungen begründet. Insgesamt verwendete die Münchner Organisation 8,95 Prozent der Inlandserlöse für Verwaltungskosten. Der gleiche Anteil ging an soziale und fördende Einrichtungen, sodass insgesamt 68,99 Millionen Euro an die wahrnehmungsberechtigten Autoren und Verlage ausgezahlt werden. Im Vorjahr waren es 70,3 Millionen Euro.

Zu den Gründen für den Einnahmerückgang zählt die Verwertungsgesellschaft die andauernden juristischen Auseinandersetzungen um Vergütungspauschalen fürs Privatkopieren mit der Geräteindustrie. "Traditionelle, analoge Vervielfältigungsgeräte verschwinden konsequent vom Markt, und für ihre digitalen Alternativen wurde auch nach Jahren noch immer keine einheitliche und für die Industrie bindende Vergütungsregelung gefunden", beklagt die VG Wort in einer Mitteilung (PDF-Datei). Die Musterprozesse um die von der Industrie bestrittene Vergütungspflicht für PCs, Drucker und Multifunktionsgeräte schwebten immer noch vor dem Bundesgerichtshof (BGH). So seien vor allem die Einnahmen aus der Kopiergeräteabgabe nach der einmaligen Nachzahlung 2005 für DVD-Brenner im vergangenen Jahr wieder zurückgegangen.

Als besonders wichtig sieht die VG Wort daher den andauernden politischen Lobbykampf gegen die vorgesehenen Vergütungsregelungen im so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle an. "Der industriefreundliche Entwurf des Bundeskabinetts" zur Neuregelung des Urheberrechts sei ein "Schlag ins Gesicht der Urheber und würde in der vorliegenden Fassung eine angemessene Vergütung der Kreativen nicht gewährleisten." Gemäß dem Vorschlag sollen nur noch Geräte erfasst werden, die in "nennenswertem Umfang" für private Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem ist eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vorgesehen. Die jüngste Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren gebe der VG Wort aber zu "vorsichtigem Optimismus" Anlass. Man könne hoffen, dass der vorliegende Entwurf an entscheidenden Stellen zugunsten der bislang unstrittigen Rechte der Urheber verändert werde.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht sowie zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (anw)