Einstweilige Verfügung gegen Telekom-Austria-Werbung

Die TA bewirbt ihr Internetzugangsprodukt aon Speed Flat mit einem Monatspreis von zehn Euro. Tatsächlich fallen aber ab dem siebten Monat knapp 50 Euro monatlich an, die Mindestvertragsdauer beträgt zwölf Monate.

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Tele2 Österreich (ehemals Tele2UTA) hat eine einstweilige Verfügung gegen Werbeaussagen des Branchenführers Telekom Austria (TA) erwirkt. Die TA bewirbt ihr Internetzugangsprodukt aon Speed Flat mit einem Monatspreis von zehn Euro. Tatsächlich fallen aber ab dem siebten Monat knapp 50 Euro monatlich an, die Mindestvertragsdauer beträgt zwölf Monate. Hinzu kommt noch die Grundgebühr für einen TA-Festnetzanschluss. Die Art der Tarifgestaltung und Bewerbung mit einem nur kurzfristig niedrigen Preis hat die TA von der Mobilfunkbranche übernommen. Trotzdem untersagt nun eine einstweilige Verfügung des Handelsgericht Wien der TA Werbung, in der nicht "klar und verständlich" über alle monatlichen Entgelte aufgeklärt wird.

Außerdem darf die TA nicht mehr behaupten, dass "nur die ADSL-Technik von aon Speed eine ungeteilte und konstante Bandbreite ermöglicht", denn schließlich wird die gleiche DSL-Technologie auch von Tele2 und anderen Mitbewerbern angeboten. Tele2-Geschäftsführer Robert Hackl sagt in einer Mitteilung: "Durch die Einstweilige Verfügung wird klar festgehalten, dass die Telekom Austria erneut wettbewerbswidrige Handlungen gesetzt hat und versucht hat, die tatsächlichen Kosten von aon Speed Flat zu verschleiern." Er wolle auch in Zukunft "gegen solche unzulässigen Werbemethoden" vorgehen. Von der TA liegt noch keine Stellungnahme vor. Ein Urteil der ersten Instanz im Hauptverfahren ist erst in einigen Monaten zu erwarten. (Daniel AJ Sokolov) / (jk)