Einwilligung: Verbraucherschützer kritisieren Cookie-Verordnung als Luftnummer​

Die geplante Cookie-Verordnung wird laut Verbraucherzentralen wirkungslos sein. Der Bundesverband kritisiert das Vorhaben zur Verwaltung von Einwilligungen.

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(Bild: Proxima Studio/Shutterstock.com)

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) lässt kaum ein gutes Haar an der von der Bundesregierung am Mittwoch gebilligten Verordnung zur Verwaltung von Einwilligungen für Cookies. Die Exekutive will damit Dienste etablieren, mit denen Verbraucher Zustimmungen oder Ablehnungen zum Sammeln persönlicher Informationen im Internet im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erteilen und managen können sollen. So soll die Flut an Cookie-Banner reduziert werden. Doch der vzbv glaubt nicht, dass die Initiative in der jetzigen Form eine "positive Wirkung" entfalten könnte.

Problematisch sehen die Verbraucherschützer vor allem, dass Anbieter digitaler Dienste die über Einwilligungsverwaltungsdienste alias Personal Information Management Systems (PIMS) getroffene Entscheidungen der Nutzer gar nicht akzeptieren müssen. Erteilten Anwender keine Zustimmung zum Setzen von Cookies, könnten Online-Dienste erneut beliebig oft um Einwilligungen bitten. Nur ein Opt-in soll dauerhaft gelten und einer Erinnerung frühestens nach einem Jahr möglich werden. Nutzer werden so laut dem vzbv unter Druck gesetzt, Ja zu sagen. Das sei inakzeptabel und widerspreche den Anforderungen der DSGVO. Ferner nehme dieser Ansatz Verbrauchern den Anreiz, Einwilligungsverwaltungsdienste zu nutzen.

Der Verband erkennt laut seiner Stellungnahme aber auch kaum Anreize für Unternehmen, PIMS einzubinden. Er beklagt generell ein unausweichliches, komplexes und überall stattfindendes Datensammeln im Bereich der Online-Werbung. Die Reichweite von Einwilligungen sei daher "meist völlig unklar und zwar nicht nur mit Blick auf die komplexe Infrastruktur und die beteiligten datenverarbeitenden Stellen, sondern auch hinsichtlich des gewaltigen und kontextübergreifenden Umfangs der Nutzerprofile". Daher müsse grundsätzlich bezweifelt werden, dass solche Zustimmungen "informiert erteilt wurden und den Anforderungen der DSGVO genügen".

Lästige Cookie-Banner führen laut dem vzbv dazu, dass Verbraucher "sich lediglich unter Druck bei Einwilligungsverwaltungsdiensten anmelden" und darüber Zustimmungen erteilten, um anschließend von weiteren Abnick-Arien verschont zu bleiben. In diesen Fällen müsse daher umso mehr an der Freiwilligkeit der Einwilligung gezweifelt werden, meint der Verband. Anbieter digitaler Dienste könnten sich so nicht auf die Rechtssicherheit eines Opt-ins verlassen. Ohne eine "grundlegende Anpassung des zugrundeliegenden Ökosystems auf regulatorischer und technischer Ebene" wären entsprechende Erwartungen an den Erfolg von PIMS so verfehlt.

Insbesondere Browser-Hersteller sollen dafür Sorge tragen, dass ein über den Anbieter digitaler Dienste hinterlegtes Signal weder unterdrückt, verzögert oder entschlüsselt oder in anderer Weise verändert wird, gibt der vzbv weiter zu bedenken. Praktisch würde dies bedeuten: Nutzer, die genervt in einem Einwilligungsbanner auf "akzeptieren" klicken, könnten sich nicht mehr darauf verlassen, durch die von ihnen getroffenen datenschutzfreundlichen Einstellungen ihres Browsers vor Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken geschützt zu sein. Die Browser müssten Cookies – entgegen des Wunsches der Nutzer – speichern. Dies würde besonders Browser-Anbieter benachteiligen, die ihre Nutzer etwa per "Do not Track"-Voreinstellung schützen und ihr Wettbewerbsmerkmal verwässern.

Die Verbraucherschützer fordern, dass Anbieter digitaler Dienste den Entscheidungen der Anwender Folge zu leisten haben. Wiederholte Abfragen sollten untersagt werden. Die Vorgaben müssten zudem für alle Anbieter digitaler Dienste gelten, die Services zur Einwilligungsverwaltung einbinden. Nutzer sollten auch frei zwischen verschiedenen Diensten zur Einwilligungsverwaltung wählen können.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) begrüßte das Vorhaben dagegen grundsätzlich, da dieses die Freiheit wirtschaftlicher Betätigung und die unternehmerische Wahlfreiheit berücksichtige. "Nach wie vor sind jedoch Rechtsunsicherheiten vorhanden", erklärte der BVDW-Vizepräsident Moritz Holzgraefe gegenüber heise online. "Dies betrifft unter anderem die technische Umsetzbarkeit zum Beispiel zur Signalverarbeitung sowie die Handhabung bei mehrfachen Einwilligungen und entsprechenden Konflikten." Auch die Verantwortlichkeiten zwischen allen Beteiligten und damit einhergehende Haftungsfragen seien nicht geklärt. Zudem biege die Regierung mit diesem Schritt "auf einen nationalen Sonderweg ab".

(mki)