Einwöchige Speicherung von Verbindungsdaten als "Zumutung" kritisiert

Die Musikindustrie sieht ihre Strategie der Massenanzeigen durch die von der T-Com geplante Verkürzung der Vorhaltung von IP-Adressen auf sieben Tage bedroht und insbesondere langfristige Ermittlungen gefährdet.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Musikindustrie sieht ihre Strategie der Massenanzeigen durch die von der T-Com beschlossene Verkürzung der Vorhaltung von IP-Adressen auf sieben Tage bedroht und insbesondere langfristige Ermittlungen gefährdet. "Wir sind zwar im Stande, einen Strafantrag innerhalb von 24 Stunden heraus zu geben", zeigt sich Clemens Rasch, Geschäftsführer der Hamburger proMedia GmbH, optimistisch. Sein Haus spürt im Auftrag der Musikindustrie Urheberrechtsverletzungen im Internet und auf physischen Datenträgern auf. Ob die Staatsanwaltschaften die eingereichten Fälle innerhalb einer Woche aber bearbeiten und die Herausgabe von Nutzerdaten hinter den Netzadressen durch die Provider anordnen könnten, müsse man sehen.

Rasch erachtet diese Zeitspanne jedenfalls als "ziemliche Zumutung" für die Behörden. Man sei aber bei der Mehrzahl der Fälle rund um Tauschbörsen auch bei der Einwochenfrist "auf gutem Weg, mit den Staatsanwaltschaften zurechtzukommen". Anders sei es bei der Aufklärung von Straftaten rund um Release Groups, wo man mehr Zeit zur Aufklärung brauche. Behindert sieht der ehemalige Jusitziar der deutschen Phonoverbände zudem die Strafverfolgung von Fällen mit kinderpornographischem Charakter oder Betrug.

Einen ausführlichen Bericht zur Arbeit der proMedia liefert ein Online-Artikel in c't – Hintergrund:

(jk)