Erste Erfahrungen mit der neuen ePA-App

Ab Mitte Januar sollte es mit der elektronischen Patientenakte losgehen und erste Versicherte eine neue ePA-App erhalten. Ăśber erste Erfahrungen mit der App.

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Smartphone mit einem Stethoskop

(Bild: greenbutterfly/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis

Nach dem Startschuss für die elektronische Patientenakte am 15. Januar sind die ersten elektronischen Patientenakten auf den mobilen Endgeräten angekommen. Dabei können verschiedene Probleme auftreten, zum Beispiel "mit dem Kommunikationsserver", Timeouts oder wenn die jeweilige App sich aufhängt. Teilweise gab es zu den Fehlermeldungen keine hilfreichen Informationen oder Erklärungen. Wir haben Erfahrungen mit den ePA-Apps der Techniker Krankenkasse und der AOK Nordwest zusammengefasst. Aktuell haben wir noch keine Erfahrungen, wie das Eintragen von Daten durch Ärzte oder in Apotheken klappt.

Bei der AOK Nordwest musste für die Nutzung der neuen ePA-App und der dafür inzwischen notwendigen AOK Ident App eine neue GesundheitsID erstellt werden, bei der Techniker nicht. Neu ist bei den Krankenkassen-Apps, dass nach einer ersten sicheren Authentifizierung eine Anmeldung in der App auch mit biometrischen Daten wie dem Fingerabdruck möglich ist.

Beim erstmaligen Start der neuen ePA wird man gefragt, ob man die bereits in der vorherigen ePA (der ePA 2.6) enthaltenen Daten in die neue ePA laden möchte. Bei einem Teil der Daten, etwa den selbst hochgeladenen Dokumenten, war voreingestellt, dass die Daten nicht für alle sichtbar sind. Für die Abrechnungsdaten ist es über einen Schieberegler möglich, zu entscheiden, ob diese in die ePA geladen werden sollen. Voreingestellt ist, dass die Abrechnungsdaten in die ePA geladen werden.

ePA 3.0.2 (8 Bilder)

Im "TK-Safe" sind die Gesundheitsdaten der TK-Versicherten. (Bild:

heise online

)

Wer möchte, kann, wie bisher auch, Arztpraxen, Kliniken oder Apotheken in der ePA-App Zugriff auf seine ePA gewähren. Ob diese allerdings tatsächlich auf die Akte zugreifen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise muss die jeweilige Software auch über ein ePA-Modul verfügen. Aufgrund von Sicherheitslücken dürfen bislang nur bestimmte Ärzte in den Testregionen, die auf einer Whitelist stehen, auf die ePA ihrer Patienten zugreifen. Mit Stecken der elektronischen Gesundheitskarte erhalten Ärzte – zunächst in den Testregionen – ebenfalls Zugriff auf die ePA. In der App lässt sich einstellen, wie lange Ärzte Zugriff haben sollen, voreingestellt sind 90 Tage. Außerdem ist es möglich, Praxen, Kliniken oder Apotheken den Zugriff auf die ePA zu verwehren.

Bei beiden Krankenkassen-Apps ist es, wie angekündigt, möglich, über das Nutzerprofil der elektronischen Patientenakte zu widersprechen. Bei der AOK steht dort "Einwilligung elektronische Patientenakte (ePA)". Dort können auch bisherige Einwilligungen eingesehen werden. Über "Willkommen in Ihrer persönlichen Akte!" lässt sich der ePA über die Schaltfläche "Widerrufen" widersprechen. Bei der TK geht das über "Nutzung der ePA widersprechen".

Um die Vertreterregelung einzurichten, muss die Person, die vertreten werden möchte, die Krankenversichertennummer, den Namen und die E-Mail-Adresse der Person angeben, die als Vertreter eingetragen werden soll. Die vertretende Person erhält anschließend von der Krankenkasse eine Information per Mail, etwa dazu, dass sie jederzeit ihre Vertreterrolle wieder abgeben kann. Danach funktionierte der Zugriff auf die ePA-Daten der zu vertretenden Person allein über die Angabe der Krankenkasse und Versichertennummer der zu vertretenden Person.

Hinweis: Wir erweitern diesen Artikel bei neuen Informationen.

(mack)