Elektronische Patientenakte: Psychotherapeuten fordern Opt-in für Kinder

Der Bundesverband der Psychotherapeuten fordert bei der elektronischen Patientenakte für Kinder eine Einwilligung, solange bis Datenschutzfragen geklärt sind.

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Person hält Hände von einem Kind, um es seelisch zu unterstützen

(Bild: fizkes/Shutterstock.com)

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Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (Bvvp) sieht bei der für 2025 geplanten elektronischen Patientenakte (ePA) mögliche Probleme für Kinder und Jugendliche. In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach fordert der Bvvp deshalb ein Opt-In-Verfahren für Kinder –, bis Unklarheiten bei der ePA ausgeräumt sind. Der Bvvp sieht zwar mögliche Vorteile bei Anwendungen wie dem elektronischen Medikationsplan, hält es aber für bedenklich, dass "auf die Daten auch außerhalb der Gesundheitsversorgung" zugegriffen werden könne.

"So könnten in fernerer Zukunft Versicherungen oder ArbeitgeberInnen von BewerberInnen verlangen, aktuelle Abschriften ihrer ePA für die Gesundheitsprüfung der Betriebe oder Versicherungen vorzulegen. Dies könnte für bestimmte Kinder und Jugendliche, teilweise auch für Erwachsene, zu massiven Nachteilen in der Berufswahl, aber auch in der privaten Lebensführung führen", sagt Mathias Heinicke, stellvertretender Bundesvorsitzender des Bvvp. Daher verlangt der Bvvp eine gesetzliche Grundlage, die sicherstellt, dass die ePA-Daten ausschließlich für die Gesundheitsversorgung und für Forschungszwecke und nicht von Institutionen genutzt werden.

Ein weiteres Problem sei der Datenschutz bei der ePa für Minderjährige. Demnach sei laut Bundesvorstandsmitglied Ariadne Sartorius "vollkommen ungeklärt", wer zugriffsberechtigt ist, "wenn Hauptversicherte nicht auch Sorgeberechtigte sind". An nicht sorgeberechtigte Personen sollten die Daten nicht weitergegeben werden. Sofern es mehrere Sorgeberechtigte gibt, sollten alle der Befüllung der ePA aktiv zustimmen müssen. Im Digitalgesetz ist inzwischen jedoch geregelt, dass gesetzliche Vertreter die Widerspruchsrechte minderjähriger Versicherter wahrnehmen können. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, hatte zuvor bereits Kritik an fehlenden "datenschutzrechtlich bedeutsamen Vorgaben zur Gewährleistung der Betroffenenrechte [...] zu Sonderregelungen für einsichtsfähige Minderjährige" geübt, wie aus seiner Stellungnahme hervorgeht.

Zu klären sei auch, so Sartorius, wie die "Rechte Dritter bei der Einsicht in Dokumentationen geschützt werden sollen" und wie die "Einsichtsfähigkeit bei Jugendlichen festgestellt" wird. Kinder dürfen der elektronischen Patientenakte ab 15 Jahren widersprechen. Jugendliche müssten umfassend über die ePA informiert werden. Daher fordert der Verband Lauterbach auf, dass Kinder und Jugendliche die elektronische Patientenakte bis zur Klärung der offenen Punkte nicht automatisch erhalten.

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Ergänzt, dass in Änderungsanträgen des DigiG bereits Kritik des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an fehlenden Sonderregelungen für Minderjährige bei entscheidungsfähigen Minderjährigen berücksichtigt wurde.

(mack)