Elster: Steuerportal nach Wartungsarbeiten wieder erreichbar

36 Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden, Eigentümer Erklärungen abgeben. Am Wochenende führte das zu Problemen, zeitweise war elster.de offline.

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(Bild: LBS / S Immobilien GmbH)

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Das Elster-Portal ist nach Wartungsarbeiten wieder online gegangen. Alle Funktionen sollen nach Angaben des zuständigen Bayerischen Landesamts für Steuern wieder verfügbar sein.

Die Plattform für elektronische Steuererklärungen Elster stand am Montag nur beschränkt bereit. "Aufgrund enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform kommt es aktuell zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit", hieß es auf der Elster-Website. "Wir arbeiten bereits intensiv daran, Ihnen so schnell wie möglich die gewohnte Qualität zur Verfügung stellen zu können." Insbesondere am Sonntag sei es zeitweise gar nicht erreichbar gewesen, wird berichtet.

Außerdem konnte der Bereich "Mein Elster" mit der App ElsterSmart derzeit nicht genutzt werden, wenn die App und "Mein Elster" auf unterschiedlichen Geräten verwendet werden. Das gelte beispielsweise, wenn die Kundschaft ElsterSmart auf dem Smartphone oder Tablet installiert hat, "Mein Elster" jedoch im Web-Browser auf dem Desktop-Rechner oder Notebook verwendet wird.

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Die für Elster zuständige Medienstelle des Bayerischen Landesamts für Steuern sagte zu heise online, an dem Problem werde zurzeit "mit Hochdruck" gearbeitet. Am Wochenende sei es wegen sehr hoher Nutzer-Nachfragen von weit über 100.000 gleichzeitigen Zugriffen für einige Nutzerinnen und Nutzer zu temporären Einschränkungen und Störungen der Verfügbarkeit von Elster gekommen.

Ein Hackerangriff oder eine anderweitige Bedrohung der IT-Sicherheit von Elster könne ausgeschlossen werden, teilte die Medienstelle mit. "Die Sicherheit der Daten war und ist gewährleistet."

Die Einschränkungen betreffen ausschließlich www.elster.de bzw. "Mein Elster", heißt es weiter aus München. Bei der Übermittlung von Steuererklärungen über Buchhaltungssoftware, die eine Elester-Schnittstelle nutzt, soll es keinerlei Einschränkungen geben.

Das Bundesfinanzministerium hat für manche Bundesländer und manche Fälle den Dienst "Grundsteuererklärung für Privateigentum" eingerichtet. Ein Elster-Konto ist dafür nicht nötig.

Elster wird zurzeit verstärkt genutzt, weil alle Menschen, die zum 1. Januar 2022 Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundbesitzes sind, bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung abgeben müssen. Die Erklärung muss über das Portal abgegeben werden, das ist seit Anfang dieses Monats möglich. Darin werden unter anderen Daten zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert der Immobilie angegeben. Der Login bei Elster ist über eine Zertifikatsdatei, mit der AusweisApp2, einem Sicherheitsstick oder einer Signaturkarte möglich.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 entschieden, dass die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte in Westdeutschland für Häuser und unbebaute Grundstücke auf Basis der Hauptfeststellung von 1964 verfassungswidrig ist, im Osten wurde auf einer Basis von 1935 berechnet. In der Zwischenzeit haben sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden sehr unterschiedlich entwickelt. Etwa 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden.

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Für die nun anstehende Neubewertung können je nach Bundesland unterschiedlich viele Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden. Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge.

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Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025, denn der aus ihren Daten zu errechnende Grundsteuerwert ist nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer – und die Gemeinden können ihre Hebesätze anpassen und damit bestimmen, wie viel bei ihnen zu zahlen ist.

(anw)