Energiepreisbremsen: Nicht alle Versorger können Preisbremsen bis März umsetzen

Zum 1. März sollen die Preisbremsen für Gas, Strom und Wärme greifen. IT-Dienstleister von Versorgern haben offenbar Probleme, diese Frist einzuhalten.

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Ortsangabe eines Gasanschlusses.

(Bild: heise online / anw)

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Einige Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke haben offenbar Probleme, ihre Kundschaft rechtzeitig zum 1. März über die Entlastungen durch die Energiepreisbremse zu informieren. Das geht aus einer Mitteilung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) hervor. Darin heißt es: "Bei der Umsetzung und den Anpassungen der Abrechnungsprogramme sind die lokalen Energieversorger auf ihre IT-Dienstleister, deren Know-how und Kapazitäten angewiesen. Wenn es hierbei zu Problemen kommt, könnte sich zum Beispiel die Berechnung der exakten Entlastungshöhe leicht verzögern." Konkrete Namen von Energieversorgern nennt der VKU nicht.

Die örtlichen Versorger wollen über mögliche Verzögerungen informieren und einen gegebenenfalls notwendigen Ausgleich schnellstmöglich veranlassen, heißt es weiter in der Mitteilung des VKU. "Mit einer Verzögerung von Gutschriften über März hinaus ist im Moment nicht zu rechnen."

Der Bundestag hatte voriges Jahr Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Diese gelten ab dem 1. März für das ganze Jahr, also auch rückwirkend. Verbraucher brauchen nichts zu unternehmen, um von den Entlastungen zu profitieren. Dies übernehmen die Versorger. Diesen wiederum wurde bis Anfang März Zeit eingeräumt, um sich auf die Preisbremsen einzustellen.

Darauf weist der Verbrauchzentrale Bundesverband (vzbv) hin, der nach der Mitteilung des VKU nun "umfängliche Transparenz" fordert. "Die Verunsicherung ist groß, die Verbraucher müssen jetzt erfahren, mit welchen Kosten sie wirklich rechnen müssen", heißt es in einer Mitteilung des vzbv.

Der vzbv erwartet zudem, dass die Versorger den Preisrabatt für Gas und Wärme so schnell wie möglich rückwirkend für die ersten drei Monate des Jahres auszahlen. "Bei einem Beispielhaushalt mit einem Gasverbrauch von 15.000 Kilowattstunden pro Jahr und einem Gaspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde wäre das eine Erstattung von 300 Euro", rechnen die Verbraucherschützer vor. "Dieses Geld haben viele Haushalte gerade dringend nötig."

Für Haushalte und kleinere Firmen werden 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Erdgas-Jahresverbrauchs auf 12 Cent je Kilowattstunde und bei Fernwärme auf 9,5 Cent gedeckelt, beides brutto. Der Staat übernimmt die Differenz, dies wird über die Versorger abgewickelt. Für alles, was darüber geht, gilt der mit dem Energielieferanten vertraglich vereinbarte Preis. Dies sollte die Verbraucher dazu bringen, trotz der Hilfe möglichst viel Gas und Wärme einzusparen.

Auch beim Strom werden 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs von Haushalten und kleineren Unternehmen gedeckelt, auf 40 Cent je Kilowattstunde brutto. Wer mehr verbraucht, muss für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag voll bezahlen. Wie bei Gas und Wärme wird auch beim Strom jede eingesparte Kilowattstunde mit dem Vertragspreis abgerechnet, also auch, wenn jemand mehr als 20 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs eingespart hat.

Dabei müssten oft individuelle Lösungen für die Abrechnungsprogramme der Stadtwerke vor Ort gefunden werden. "Es gibt keine One-size-fits-all-Lösung", sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Energieversorger müssten zahlreiche Tarifkonstellationen und viele Ausnahmefälle beachten. Das sei nicht nur für die Energiewirtschaft eine große Herausforderung, sondern insbesondere auch für deren IT-Dienstleister.

Die Preisbremsen also solche findet der VKU gut. Die enormen Preissteigerungen für Energie in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellten für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland eine hohe Belastung dar. "Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung die Preisbremsengesetze beschlossen hat", meinte Liebing. Der vzbv begrüßt, dass der VKU nicht davon ausgeht, dass es zu Zahlungsverzögerungen kommt.

(anw)