Energiewende: VDE arbeitet an neuen Anschlussregeln

Damit das Solarpaket I umgesetzt werden kann, braucht es neue Technische Anschlussregeln. Das VDE FNN arbeitet daran.

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Stromleitungen in Mexiko

Stromleitung in San CristĂłbal de las Casas in Chiapas. In Deutschland so selten bis gar nicht zu sehen.

(Bild: heise online / anw)

Lesezeit: 3 Min.

Die Energiewende wird Millionen neuer Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen mit sich bringen. Um die Stromnetze dafür fit zu machen und die Wende zu beschleunigen, arbeitet das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN) momentan an neuen Technischen Anschlussregeln (TAR). Sie sollen demnächst zur Konsultation vorliegen und 2025 in Kraft treten.

Bisher musste eine anzuschließende Photovoltaik-Anlage den Großteil ihrer Erzeugungsleistung in das Netz einspeisen können. Künftig sollen auch Anlagen angeschlossen werden können, wenn sie wegen fehlender Kapazitäten zeitweise oder dauerhaft nur einen geringen Teil oder gar nicht ins Netz einspeisen. Möglich werde das durch Einspeiseüberwachung, erläutert VDE FNN. Erzeugt eine PV-Anlage mehr Leistung, wird diese für den Eigenbedarf genutzt oder entsprechend gedimmt. "Endkunden können so auch bei eventuell nicht ausreichender Netzkapazität die Kosten für ihren Energiebedarf senken und stärker an der Energiewende mitwirken", erklärt VDE-FNN-Vorstandsvorsitzender Joachim Kabs.

Erzeugungsanlagen und Speicher zwischen 135 kW und 500 kW installierter Leistung können mit der Novellierung der NELEV (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) seit Mitte Mai nach einem vereinfachten Nachweisverfahren ans Netz angeschlossen werden. Dieses orientiert sich am Nachweisverfahren für kleine Anlagen in der Niederspannung, damit ist kein Anlagenzertifikat und Konformitätsnachweis mehr nötig, es entfällt Bürokratie. Bislang mussten für diese Erzeugungsanlagen – egal auf welcher Spannungsebene sie angeschlossen werden – die elektrotechnischen Eigenschaften nach der TAR Mittelspannung nachgewiesen werden.

Zudem sollen Prozesse für Netzanschlussbegehren vereinheitlicht werden. Bisher organisieren diese die rund 900 Verteilnetzbetreiber in ihrem Gebiet. Ab 1. Januar 2025 sollen Anschlussbegehren bundesweit vereinheitlicht und digitalisiert werden. Dafür will das VDE FNN ein standardisiertes Daten-Set bereitstellen, das die für die Antragstellung notwendigen Daten beschreibt. Dieses Set soll Grundlage für alle Webportale werden, die Verteilnetzbetreiber aufbauen. Mit so standardisierten Informationen ließen sich so künftig Anträge zügiger und digital bearbeiten.

Die neuen TAR, an denen das VDE FNN arbeitet, sind eine Folge des Solarpaket I, das vor Kurzem in Kraft trat und das Vereinfachungen und Änderungen unter anderem beim sogenannten Mieterstrom und bei Steckersolaranlagen mit sich bringen soll. Ebenfalls Mitte Mai traten zwei Verordnungen in Kraft, die die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) ändern, sowie eine weitere Verordnung, welche die NELEV ergänzt: die Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV).

Als ein zentraler Punkt gilt dem Bundeswirtschaftsministerium dabei, dass die bisher in der NELEV vorgesehenen Ausnahmen von der Zertifizierungspflicht ausgeweitet werden. Sie sollen künftig unabhängig von der Spannungsebene für alle Anlagen mit einer maximalen Gesamtleistung von bis zu 500 kW und einer maximalen Einspeiseleistung von 270 kW gelten. Das VDE FNN soll dafür sorgen, dass diese Regelung möglichst schnell umgesetzt wird und dabei die Systemsicherheit des Stromnetzes wahren. In der Übergangsphase werden einige wenige zusätzliche materielle technische Anforderungen in vereinfachter Form in der EAAV geregelt.

(anw)