Enge Grenzen fĂŒr Polizisten in den sozialen Medien

(Bild: Shutterstock/Cristian Dina)
PolizeiprĂ€sident stellt Regeln fĂŒr Polizisten in den Sozialen Medien auf: BezĂŒge zu dienstlichen EinsĂ€tzen gehören nicht auf privaten Accounts geteilt.
Polizisten dĂŒrfen sich in Baden-WĂŒrttemberg nur in engen Grenzen in den sozialen Netzwerken bewegen und dort keine privaten Aufnahmen veröffentlichen, die erkennbar im Dienst entstanden sind. Das stellte LandespolizeiprĂ€sident Gerhard Klotter in einem Schreiben an die Dienststellen klar. Er konkretisierte damit schon bestehende Vorschriften, wie ein Sprecher des Innenministeriums erklĂ€rt. Untersagt sind demnach zum Beispiel private Aufnahmen im Dienst von Beweismaterial, Zeugen, Opfern und Beschuldigten.
Klotter sagt laut Ministerium: "Ein Polizist hat sich auch in seiner Freizeit und auf seinen privaten Accounts im Internet so zu verhalten, dass er seinem Amt gerecht wird." Sobald in den sozialen Medien erkennbar sei, dass der Inhaber des Accounts Polizist sei, dĂŒrfe er sich dort nur so prĂ€sentieren, wie es die Dienstpflichten zulieĂen. "Es geht aus meiner Sicht zum Beispiel nicht, dass Polizisten und Polizistinnen aus ihrem dienstlichen Alltag heraus Bilder auf privaten Accounts posten, wie das vereinzelt geschieht."
Private Bilder gehören nicht in die Ăffentlichkeit
Nach Klotters Auffassung solle kein Polizist im Dienst private Bilder machen. Ganz untersagt ist das den Polizisten aber nicht. "Wenn jemand beim Madonna-Konzert eingesetzt ist und die einmalige Chance nutzt und fĂŒr sich die BĂŒhne mit Madonna fotografiert, dann habe ich kein Problem damit", erklĂ€rte der PolizeiprĂ€sident. "Wenn er aber am nĂ€chsten Tag diese Bilder auf seinem privaten Account mit erkennbarem Bezug zu einem dienstlichen Einsatz postet, dann habe ich damit durchaus ein Problem."
In Bremen hatte ein Polizist erst kĂŒrzlich ein Foto von sich und Kollegen mit Waffen auf Instagram geteilt, die Polizei prĂŒft den Verdacht [1]. Auch in Berlin werden private Accounts von Polizisten [2] ĂŒberprĂŒft. In Deutschland besteht der Grundsatz, dem Dienstherren, also dem Staat, gegenĂŒber loyal zu sein. Beamte haben laut Beamtenstatusgesetz [3] die Pflicht, ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfĂŒllen. (emw [4])
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[2] https://www.heise.de/news/Ueberpruefung-privater-Fotos-von-Polizisten-im-Internet-geplant-4501330.html
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html
[4] mailto:emw@heise.de
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