Erlass regelt Gendaten-Abgleich durch US-Ermittler

Ahnenforschungsdatenbanken sind ein beliebtes Instrument für US-Strafermittler. Die müssen sich ab November allerdings zu erkennen geben.

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Erlass regelt Gendaten-Abgleich durch US-Ermittler

(Bild: Pete Linforth / Pixabay)

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US-Ermittler nutzen seit 2018 Gendatenbanken, die eigentlich der Ahnenforschung dienen – ohne das offenzulegen und ohne spezifische Vorschriften. Nun regelt das US-Bundesjustizministerium, dass ab 1. November ein solches Vorgehen nur für bestimmte Straftaten zulässig ist. Die Ermittler des Ministeriums müssen sich ab dann gegenüber Ahnenforschungsdatenbanken zu erkennen geben.

Die verwendete Methode unterscheidet sich von dem seit Jahrzehnten üblichen Abgleich von DNA-Profilen aus Tatortspuren mit behördlichen Datenbanken. Sie nutzt den Umstand aus, dass immer mehr Personen aus freien Stücken die vererbbaren genetischen Varianten ihrer DNA analysieren lassen. Viele laden ihre Profile in öffentliche Datenbanken, um darüber Verwandte zu finden.

Also legen US-Ermittler Profile in den Ahnenforschungsdatenbanken an und füttern sie mit DNA-Analysen unbekannter Verdächtiger oder Opfer. Auf diese Weise versuchen sie, einen Stammbaum zu erstellen, um via Verwandtschaft auf den Gesuchten zu schließen. Im Juni ist der erste US-Mordprozess verhandelt worden, der sich auf solchermaßen ermittelte Gendaten stützte.

Der Erlass des US-Justizministeriums erlaubt dieses Vorgehen bei Gewaltverbrechen oder anderen Sexualstraftaten. Außerdem soll es mit Genehmigung des Staatsanwalts zulässig sein, wenn es um die öffentliche oder nationale Sicherheit geht. Die Methode darf erst nach einer erfolglosen Abfrage behördlicher Datenbanken genutzt werden.

Der Erlass gestattet nur die Nutzung solcher Ahnenforschungsdatenbanken, die ihre Nutzer darauf hinweisen, dass die Daten für behördliche Ermittlungen genutzt werden könnten. Die Betreiber haben bereits reagiert: Manche lassen ihre Nutzer nun vorab entscheiden, ob sie ihre Daten für behördliche Ermittlungen freigeben. Andere versprechen, die Daten grundsätzlich zu schützen.

So verbittet sich etwa die in Deutschland um Kunden werbende MyHeritage die Nutzung ihrer Datenbank für Ermittlungszwecke, solange kein Gerichtsbeschluss vorliegt. Mitbewerber Ancestry gibt ebenfalls an, nicht freiwillig zu kooperieren, und „verlangt von allen staatlichen Behörden, dass sie sich an geltende Rechtsverfahren halten.“ Das wirkt weniger strikt als MyHeritages Beharren auf einem Gerichtsbeschluss.

[UPDATE 05.11.2019 8:45] Ancestry weist darauf hin, dass auch dieses Unternehmen keine Daten ohne Gerichtsbeschluss an Behörden herausgebe. Dieses Prinzip gelte weltweit. Entsprechendes verspricht inzwischen auch die Werbung des Unternehmens. Die Formulierung, die in diesem Artikel zitiert wird, steht so wörtlich in der Ancestry-Datenschutzerklärung.


Dieser Artikel stammt aus c't 22/2019.
(agr)