Ermittlungen gegen Telekom wegen Dialer-Geldwäsche
Ein erzürnter Telekom-Kunde hat Strafantrag bei der Bonner Staatsanwaltschaft gestellt. Die Deutsche Telekom helfe betrügerisch agierenden Dialer-Anbietern dabei, ihre Beute zu sichern, argumentiert er.
Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt derzeit gegen die Deutsche Telekom wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Ein Telekom-Kunde hat das Unternehmen angezeigt, weil es seiner Ansicht nach widerrechtlich über die Telefonrechnung Geld für die Nutzung eines 0190-Dialers der Firma Interfun eingezogen hat.
Der Kunde ist ausgerechnet ein Beamter beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und außerdem Jurist. Ihm wurden von der Telekom im November vergangenen Jahres knapp 50 Euro für eine Verbindung zu einem "Unterhaltungsdienst" in Rechnung gestellt. Darauf hin fand er heraus, dass einen Monat zuvor eines der Familienmitglieder, die Zugang zum Rechner haben, unwissentlich einen 0190-Dialer installiert hatte. Offenbar war es auf eine der betrügerischen E-Mails aus der damals grassierenden "Grußkarten"-Spam-Welle hereingefallen.
Daraufhin bat der Kunde die Telekom, ihm den bereits für Interfun eingezogenen Betrag zurückzuerstatten, da er mit dieser Firma nie einen Vertrag geschlossen habe. Er wies die Telekom darauf hin, dass er seiner Meinung nach arglistig getäuscht worden sei und keines der Familienmitglieder wissentlich eine Zustimmung zur Nutzung des Interfun-Dialers gab. Er wolle sich daher selbst mit dem Dialer-Anbieter auseinandersetzen. In einem Schreiben an die Telekom erklärte er sich "damit einverstanden, dass Sie meine Daten direkt an die Interfun GmbH weiterleiten, damit diese ihre vermeintliche Forderung direkt bei mir geltend macht". Der Bonner Konzern lehnte eine Rückerstattung des eingezogenen Betrags ab und verwies auf seine Inkassoleistung für Dritte.
Ende November stellte der erzürnte Kunde schließlich mit einer unkonventionellen Argumentation Strafantrag gegen die Telekom AG: Der 0190-Dialer, den er auf seinem Rechner vorgefunden habe, verursache durch unbeabsichtigte Einwahl Kosten und sei damit betrügerisch. Folglich sei die Bereitstellung des Dialers im Sinne der Paragrafen 263 und 263a des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Damit wiederum liege eine Vortat gemäß Paragraf 261 StGB vor ("Geldwäsche"). Die Telekom unterstütze durch ihr Inkasso-Verfahren Betrüger nicht nur dabei, ihre Beute zu sichern, sondern sie ziehe diese sogar gewerbsmäßig ein, heißt es in der Strafanzeige.
Von heise online zu dem Strafantrag befragte Rechtsexperten wagten keine Prognose dazu, ob die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu einem Verfahren führen könnten. Rechtsanwalt Jan Weber, der die Web-Seite dialerundrecht.de betreibt, steht der Argumentation des Antrags skeptisch gegenüber: "Die Telekom ist rechtlich verpflichtet, die Entgelte für bestimmte Rufnummerngassen einzuziehen. Daran kann dann nicht mehr der Vorwurf eines strafbaren Verhaltens geknüpft werden, es fehlt an der so genannten Rechtswidrigkeit, das heisst der generellen rechtlichen Missbilligung eines bestimmten Verhaltens", kommentierte er. Walter Buggisch, Jurist und Dialer-Experte beim Fortbildungsinstitut der bayerischen Polizei, findet die Argumentation des genervten Telekom-Kunden "hochinteressant". "Die Idee ist nicht von der Hand zu weisen", sagte er. (hob)