Ermittlungen im Fall DoubleClick eingestellt

Die US-Wettbewerbshüter der FTC haben beim Online-Werbungsvermarkter DoubleClick keinen Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinien festgestellt.

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Von
  • Maria Benning

Die amerikanische Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) hat bei ihren Ermittlungen gegen die Datenschutzpraktiken des Online-Werbevermarkters DoubleClick keinen Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen feststellen können. Am Montag stellte die Kommission ihre Ermittlungen im Fall DoubleClick ein.

Aufgenommen hatte die FTC die Untersuchung im Februar 2000. Auslöser des Verfahrens war eine Ankündigung der weltweit größten Online-Marketingagentur DoubleClick, eine Datenbank aufzubauen, in der nutzungs- und personenbezogene Daten von Konsumenten zusammengeführt würden. Für dieses Vorhaben wollte DoubleClick mit der Marktforschungsfirma Abacus fusionieren. Diese Firma verfügt über eine Datenbank mit über zwei Millionen Profilen von E-Commerce-Kunden. DoubleClick selbst hat über seine Server für Werbebanner nach eigenen Angaben über 100 Millionen Cookies auf Client-PCs abgesetzt. DoubleClicks Ziel war es, all diese Informationen in der neuen Datenbank zusammenzuführen.

Sowohl Datenschutzorganisationen als auch die Kartellbehörde strengten Klagen gegen die Pläne des Unternehmens an. DoubleClick missbrauche das Internet als große Datensammelmaschine, warnte etwa Jason Catlett von der privaten Datenschutzorganisation Junkbusters. Obwohl die Marketing-Firma damals rasch von den Fusionsplänen abrückte, sensibiliserte der Fall US-Surfer für das Thema Datensicherheit im Netz.

"Die Öffentlichkeit ist auf die Probleme, die durch Datensammelei entstehen können, aufmerksam geworden. Das von vielen befürchtete Horrorszenario ist allerdings nicht eingetreten", erklärte FTC-Sprecher Eric London. Nach Auffassung der FTC hat DoubleClick nicht gegen die Datenschutzrichtlinien verstoßen. Trotz des Votums der FTC sei keineswegs alles geklärt, warnt unterdessen Catlett. "Immer noch gibt es Dutzende Anklagen von Aufsichtsbehörden und anderen Gremien gegen DoubleClick," meinte Catlett und kündigte an, dass "diese Leute nicht aufgeben, nur weil die FTC jetzt ihre Ermittlungen eingestellt hat".

Fast eineinhalb Jahre nach der geplanten Fusion mit Abacus kann DoubleClick jetzt mit dem Aufbau einer Datenbank beginnen, in die das umfassende Datenreservoir von Abacus einfließt. So kommen die von DoubleClick zusammengetragenen Informationen über Surfer nun doch noch mit den Offline-Daten von Abacus zusammen. Anders als ursprünglich vorgesehen, bleiben die kombinierten Profile allerdings anonym.

Nach Bekanntwerden der Entscheidung der FTC kündigte DoubleClick sogleich einige neue Trigger-Angebote an: Dazu gehört die so genannte "Predictive Mail", eine Kombination aus E-Mail und Direktvermarktung. Diese "intelligente" Art zu werben soll sich auf eine Datenbasis von über 100 Millionen anonymen Online-Profilen stützen können.

Die Kartellbehörde FTC betont, dass DoubleClick seine Datenschutzpolitik fortan in den Geschäftsbedingungen offen legen werde. Nach dem "opt-out"-Verfahren könne der Kunde auf Wunsch sein Cookie anonymisieren und selbst über die weitere Verwendung seiner Daten entscheiden.

In Deutschland wäre das Vorgehen von DoubleClick gesetzeswidrig. Laut Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) dürfen nutzungs- und personenbezogene Daten hierzulande nicht zusammengeführt werden. Will ein Anbieter trotzdem Daten erheben, benötigt er dazu die ausdrückliche Einwilligung des Konsumenten. (mbb)