Erneuerbare Energie: Netzkosten sollen gerechter verteilt werden

In Regionen mit größerem Zuwachs an Erneuerbarer Energie sind die Netzentgelte höher als woanders. Die Bundesnetzagentur schlägt vor, wie sich das ändern lässt.

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Windräder in Ost-Holstein.

Windräder in Ost-Holstein.

(Bild: heise online / anw)

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Menschen und Unternehmen in Regionen, in denen die Erneuerbaren Energien stark ausgebaut werden, sollen künftig von bisherigen höheren Netzentgelten entlastet werden. Dafür hat die Bundesnetzagentur ein Modell für die Verteilung von Mehrkosten (PDF) erarbeitet und nun vorgestellt.

Nach diesem wären momentan 17 Netzbetreiber mit 10,5 Millionen Kunden berechtigt, ihre Mehrkosten auf bundesweit alle Stromverbraucher zu wälzen, wie es die Bundesnetzagentur ausdrückt. Deren Netzentgelte würden um bis zu 25 Prozent sinken. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 kWh in den begünstigten Netzgebieten würde dadurch bis zu 120 Euro im Jahr sparen. In den anderen Regionen wäre mit jährlichen Mehrkosten von 8,40 Euro zu rechnen.

Um die 17 Netzbetreiber zu ermitteln, hat die Bundesnetzagentur allen Netzbetreibern auf Basis der Erzeugungsleistung aus Erneuerbaren eine Kennzahl zugewiesen. Wenn diese einen Schwellenwert überschreitet, kann die in einem zweiten Schritt ermittelte Mehrbelastung bundesweit verteilt werden.

Im laufenden Jahr würde sich die Entlastung auf rund 608 Millionen Euro summieren. Entlastet würden vor allem Netzbetreiber in Brandenburg (217 Mio. Euro), Schleswig-Holstein (184 Mio. Euro) und Sachsen-Anhalt (88 Mio. Euro). Auch in Mecklenburg-Vorpommern (44 Mio. Euro), Bayern (40 Mio. Euro), und Niedersachsen (26 Mio. Euro) käme es zu Entlastungen, eher geringer für einzelne Netzbetreiber in Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz. "In den übrigen Bundesländern ergibt sich derzeit kein Wälzungsbetrag", heißt es von der Bundesnetzagentur.

Entwicklung der Nettonetzentgelte für Haushaltskunden 2015 bis 2023.

(Bild: Bundesnetzagentur)

Die begünstigten Netzbetreiber sollen in einem dritten Schritt einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung erhalten. Für die Umlage will die Bundesnetzagentur den Umlagemechanismus nach Paragraf 19 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV). Diese Umlage sei Bestandteil des Strompreises und diene dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen. Diese würde von 0,4 Cent/kWh für 2024 auf 0,64 Cent/kWh steigen.

Momentan betragen die Netzentgelte in einigen Gebieten bis zu rund 15 ct/kWh, in anderen mitunter weniger als 5 ct/kWh, erläutert die Bundesnetzagentur, und weiter: "Diese Entwicklung hat über die Jahre eine nicht weiter hinnehmbare Dimension angenommen. Sie würde sich mit dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren verschärfen." Durch die Novelle des Energiewirtschaftsrechts im November 2023 wurde die Bundesnetzagentur damit betraut, sich über die Netzkosten Gedanken zu machen.

Letztlich festgelegt werden soll die Verteilung der Mehrkosten im dritten Quartal 2024. Vorher können Betroffene dazu in einer Konsultation bis zum 31. Januar 2024 Stellungnahmen abgeben.

(anw)