Erste Verfassungsbeschwerde zu E-Voting in Österreich zurückgewiesen

Der Verfassungsgerichtshof hat Beschwerden gegen die Wahl zur Studentenvertretung Österreichische Hochschülerschaft aus formalen Gründen zurückgewiesen.

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Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Beschwerde des Rings Freiheitlicher Studenten (RFS) gegen die Rechtsgrundlage des E-Voting zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) aus formalen Gründen zurückgewiesen. Der Antrag sei mangelhaft, da in ihm nicht exakt bezeichnet wurde, welche rechtlichen Bestimmungen aufgehoben werden sollen, begründet das Gericht seinen Beschluss (PDF). Ein zweites, von der ÖH der Universität Wien angestrengtes Verfahren, das ebenfalls E-Voting zu Fall bringen möchte, läuft noch.

Vergangenen Mai konnten österreichische Studenten erstmals ihre Vertretung Österreichische Hochschülerschaft nicht nur klassisch im Wahllokal auf Stimmzetteln, sondern auch über das Internet wählen. Das E-Voting wurde von Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) gegen den einstimmig erklärten Willen der ÖH-Bundesvertretung und gegen eine Empfehlung des Datenschutzrates umgesetzt. Verschiedene Pannen und eine Wahlbeteiligung im Promillebereich prägten den elektronischen Wahlablauf.

Sigrid Maurer, Spitzenkandidatin der grünnahen Studentenfraktion GRAS, hatte vor der Wahl bedauert, dass der RFS nur die Verordnung des Wissenschaftsministers, nicht aber auch die der Verordnung zugrunde liegende Bestimmung im Hochschülerschaftsgesetz angefochten hat. Schon im April prophezeite Maurer, dass der VfGH die Beschwerde des RFS wegen formaler Fehler nicht zulassen werde. Die ÖH Universität Wien begehrt in ihrem Antrag auch die Aufhebung jenes Teils des Hochschülerschaftsgesetzes, der der Verordnung des Wissenschaftsministers zugrunde liegt.

Die freiheitlichen Studentenvertreter konnten bei der ÖH-Wahl knapp ein Mandat in der Bundesvertretung ergattern. Ihnen steht offen, ihren Individualantrag in verbesserter Form erneut beim VfGH einzubringen. Wie der RFS gegenüber heise online erklärte, ist noch nicht entschieden, ob dieser Weg beschritten wird. Das politische Ziel, E-Voting für öffentliche Körperschaften zu stoppen, werde in jedem Fall weiterverfolgt.

Zum E-Voting bei der ÖH-Wahl siehe auch:

(Daniel AJ Sokolov) (anw)