EuGH: Polizei darf mit Erlaubnis auf persönliche Handydaten zugreifen

Die Polizei darf unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur bei schwerer Kriminalität auf persönliche Handydaten von Verdächtigen zugreifen, entschied der EuGH.

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Eine Frau bedient ein Handy

(Bild: chainarong06/Shutterstock.com)

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wegweisendes Urteil im Umgang mit personenbezogenen Daten auf Mobiltelefonen gefällt. Er entschied, dass der Zugriff der Polizei auf diese Daten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen nicht ausschließlich auf schwere Kriminalität beschränkt sein muss. "Er bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung durch ein Gericht oder eine unabhängige Behörde und muss verhältnismäßig sein", erläutert der EuGH.

In dem Fall von 2021, der dem Gerichtshof vorgelegt wurde, wird die österreichische Polizei (die Bezirkshauptmannschaft Landeck) beklagt. Diese hatte während einer Suchtmittelkontrolle und nach dem Fund von 85 Gramm Cannabiskraut ein Mobiltelefon sichergestellt. Der Handybesitzer legte daraufhin "bei einem österreichischen Gericht Beschwerde gegen die Sicherstellung seines Mobiltelefons" ein, heißt es vom EuGH (PDF).

Ohne Genehmigung versuchten die Beamten, das Gerät zu entsperren, um auf die persönlichen Daten zuzugreifen. Diese Versuche wurden weder dokumentiert noch wurde der Betroffene darüber informiert. Erst während eines Gerichtsverfahrens erfuhr der Betroffene von diesem Vorgehen und legte Beschwerde ein.

Der Gerichtshof stellte klar, dass der Zugriff auf alle auf einem Mobiltelefon gespeicherten Daten einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person darstellen kann. Diese Daten könnten sensible Informationen wie Nachrichten, Fotos und Internetverläufe enthalten, die detaillierte Einblicke in das Privatleben der Person ermöglichen.

Das Urteil ist wegweisend für die Ermittlungsarbeit und den Datenschutz in der gesamten Europäischen Union. Die Entscheidung des Gerichtshofs verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, ihre nationalen Regelungen anzupassen, um einen Ausgleich zwischen Möglichkeiten bei der Strafverfolgung und den Grundrechten der Bürger zu gewährleisten.

Dies umfasst die Definition der Art oder Kategorien von Straftaten, die einen Zugriff rechtfertigen. Der Gerichtshof betonte, dass der Zugriff grundsätzlich durch eine gerichtliche oder behördliche Genehmigung abgesichert sein muss, um die Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Nur in dringenden Fällen könne auf diese Genehmigung verzichtet werden.

Das Urteil in der Rechtssache C-548/21 hat weitreichende Konsequenzen für die Strafverfolgung und den Datenschutz in der EU. Es soll sicherstellen, dass die Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz auch im digitalen Zeitalter gewahrt bleiben. Gleichzeitig ermöglicht es den Behörden, in einer Vielzahl von Ermittlungsfällen auf digitale Beweise zuzugreifen, sofern dies verhältnismäßig und rechtlich abgesichert ist.

(mack)