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EuGH-Urteile: Der "alte Zombie" Vorratsdatenspeicherung lebt

Stefan Krempl
EuGH-Urteile: Der

(Bild: Marian Weyo/Shutterstock.com)

DatenschĂŒtzer monieren, dass der EuGH erstmals Ausnahmen vom bisherigen Verbot des allgemeinen und unterschiedslosen Protokollieren von Nutzerspuren zulĂ€sst.

Die vier miteinander verbundenen "Nein, aber"-Urteile des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten vom Dienstag lösen bei BĂŒrgerrechtlern und WĂ€chtern ĂŒber die PrivatsphĂ€re der BĂŒrger keinen ungetrĂŒbten Jubel aus. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar etwa erwartet, dass der Richterspruch die Debatte ĂŒber das Protokollieren von Nutzerspuren neu entfache: "Der EuGH hat den 'alten Zombie' wieder ins Leben zurĂŒckgeholt."

"Nach jahrelangen FanfarenstĂ¶ĂŸen fĂŒr den Datenschutz und die PrivatsphĂ€re signalisieren die heutigen Urteile eine zumindest leichte Wendung in der Rechtsprechung des höchsten europĂ€ischen Gerichts", konstatiert Caspar. Dieses habe sich damit auch den nationalen Diskussionen ĂŒber die Sicherheit stĂ€rker angenĂ€hert und seine Gangart aus 2016 [1] gelockert. Er hoffe, dass die Gesetzgeber die eröffneten neuen SpielrĂ€ume allenfalls "mit Augenmaß und ZurĂŒckhaltung" nutzten.

Bislang hatte der EuGH stets umfassende, prinzipielle Vorgaben zum Aufbewahren der Telekommunikationsdaten auf Vorrat als unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig zurĂŒckgewiesen [2]. Auch weiterhin stelle "die anlass- und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen dar", erlĂ€utert Caspar die neue Ansage der Luxemburger Richter [3]. Der grundrechtlich garantierte Schutz der PrivatsphĂ€re in der elektronischen Kommunikation stehe einer solchen Maßnahme ihnen zufolge aber nicht mehr in jedem Fall entgegen.

Ausnahmen hĂ€lt der EuGH etwa fĂŒr möglich, wenn sich der betreffende Mitgliedstaat einer ernsthaften Bedrohung seiner nationalen Sicherheit gegenĂŒbersieht, die sich als tatsĂ€chlich und gegenwĂ€rtig oder vorhersehbar erweist. Dies könnte etwa bei Terrorangriffen der Fall sein. Eine zumindest temporĂ€re Anordnung der Vorratsdatenspeicherung ist laut den Richtern so nicht mehr ausgeschlossen.

Den BeschlĂŒssen zufolge steht es einem Mitgliedstaat auch offen, "eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen vorzunehmen". Die Internetkennungen ließen sich dann einfach ĂŒber die Bestandsdaten der Provider einer konkreten Person zuordnen, ist den Richtern nicht entgangen. Einzige Voraussetzung: die Maßnahme muss "auf das unbedingt notwendige Maß beschrĂ€nkt" sein. Informationen, die sich "auf die zivile IdentitĂ€t der Nutzer" beziehen, dĂŒrften sogar ohne bestimmte Frist protokolliert werden.

Die Richter hĂ€tten hier "unter dem massiven Druck der Regierungen" und Ermittlungsbehörden "unseren Schutz vor verdachtsloser Kommunikationserfassung" aufgegeben, beklagt Patrick Breyer, EU-Abgeordneter der Piratenpartei. "Die zugelassene IP-Vorratsdatenspeicherung ermöglicht es, die private Internetnutzung von NormalbĂŒrgern auf Monate hinaus zu durchleuchten" und diese glĂ€sern zu machen.

Die nun eingeschrĂ€nkt zugelassene Vorratsspeicherung persönlicher Kontakte und Bewegungen habe laut einer aktuellen Studie [4] "keinerlei messbare Wirkung auf die AufklĂ€rung schwerer Straftaten", meint Breyer. Die entsprechende Quote sei bei Internetdelikten in Deutschland mit 58,6 Prozent schon ohne das umkĂ€mpfte Instrument ĂŒberdurchschnittlich hoch und nach dem Beschluss eines ersten Gesetzes sogar gesunken, da StraftĂ€ter offenbar verstĂ€rkt Anonymisierungsdienste genutzt hĂ€tten. Breyer warnte daher davor, die Urteile als "Handlungsanweisung" heranzuziehen. Darin beschrieben wĂŒrden "nur die Ă€ußersten Grenzen des rechtlich Machbaren".

Der emeritierte Rechtsprofessor Douwe Korff verweist darauf, dass laut den Entscheidungen Geheimdienste der Mitgliedsstaaten nicht einheitlichen EU-Vorgaben, sondern allein der nationalen Gesetzgebung unterworfen seien. FĂŒr sie sei so der EuropĂ€ische Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte zustĂ€ndig, demzufolge Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung sowie der Zugriff auf Internetknoten im nationalen Ermessen lĂ€gen.

Ein breites BĂŒndnis von ĂŒber 40 zivilgesellschaftlichen Organisationen und WirtschaftsverbĂ€nden aus 16 LĂ€ndern hat die EU-Kommission zugleich aufgefordert [5], anlasslose TelekommunikationsĂŒberwachung im Lichte der Urteile zu verbieten. Friedemann Ebelt von Digitalcourage betonte: "Der Standard in Demokratien muss lauten: keine Vorratsdatenspeicherung."

Die Kampagne unterstĂŒtzen etwa auch der Chaos Computer Club (CCC), die Deutsche Aidshilfe, der Verein Digitale Gesellschaft, European Digital Rights (EDRi) und die Electronic Frontier Foundation (EFF). Der eco-Verband der Internetwirtschaft, der ebenfalls dabei ist, appellierte an den Gesetzgeber, einschlĂ€gige bestehende Überwachungsvorschriften fĂŒr Provider aufzuheben und "damit Rechtssicherheit fĂŒr alle Beteiligten zu schaffen".

Der EuGH hat in dieser Runde Verfahren aus Frankreich, Belgien und Großbritannien behandelt (C-623/17 [6], C-511/18 [7], C-512/18 [8], C-520/18 [9]). Weitere Klagen, die das aktuelle deutsche, derzeit ausgesetzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung [10] betreffen, sind noch anhĂ€ngig [11]. Christian Mihr, GeschĂ€ftsfĂŒhrer von Reporter ohne Grenzen in Deutschland, zeigte sich zuversichtlich, dass das Gericht auch hier klarstellen werde, dass eine solche "flĂ€chendeckende Vorratsdatenspeicherung nicht mit europĂ€ischem Recht vereinbar ist". Es sei höchste Zeit anzuerkennen, dass die deutschen Regeln gegen Grundrechte verstießen und den Quellenschutz infrage stellten.

Die VerlegerverbĂ€nde VDZ und BDZV sowie der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sehen mit der Weisung aus Luxemburg "die BĂŒrgerrechte ganz grundsĂ€tzlich" geschĂŒtzt. Die fĂŒr möglich erklĂ€rten Ausnahmebestimmungen dĂŒrften "nicht zulasten der Presse- und Rundfunkfreiheit gehen".

Konstantin von Notz und Tabea RĂ¶ĂŸner aus der GrĂŒnen-Bundestagsfraktion erklĂ€rten mit den Urteilen die "pauschale anlasslose Vorratsdatenspeicherung" fĂŒr "mausetot". Sie seien "eine deutliche Absage" an alle, die sich in den vergangenen Wochen erneut das Instrument ausgesprochen hĂ€tten wie etwa Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die britische BĂŒrgerrechtsorganisation Privacy International, die zu den KlĂ€gern gehört, sieht den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gestĂ€rkt. Demokratien mĂŒssten den Überwachungsbefugnissen von Sicherheitsbehörden enge Grenzen setzen.

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(axk [13])


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[2] https://www.heise.de/news/EuGH-Regeln-zur-Vorratsdatenspeicherung-verstossen-gegen-EU-Recht-2165604.html
[3] https://www.heise.de/news/Europaeischer-Gerichtshof-zur-Vorratsdatenspeicherung-Nein-aber-4921508.html
[4] https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2020/10/EPRS_103906_General_data_retention___effects_on_crime_FINAL.docx
[5] https://digitalcourage.de/sites/default/files/2020-10/joint-ngo-letter-data-retention-06-10-2020_0.pdf
[6] http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-623/17
[7] http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-511/18
[8] http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-512/18
[9] http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-520/18
[10] https://www.heise.de/news/Bundesnetzagentur-setzt-Vorratsdatenspeicherung-aus-3757527.html
[11] https://www.heise.de/news/Vorratsdatenspeicherung-landet-vor-dem-Europaeischen-Gerichtshof-4539396.html
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