Europäischer Markenstreit um "B2B"

Im Rennen um Markenschutz für die Abkürzung "B2B" kommen sich ein deutsches und ein französisches Unternehmen ins Gehege.

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Von
  • Tim Gerber

Das Online-Geschäft zwischen Firmen gilt seit Jahren als gigantischer Wachstumsmarkt für Internet-Dienstleister. Ein weitverbreitetes Schlagwort für die vermeintlich Goldader lautet Business to Business – kurz B2B. Im Rennen um Markenschutz für diese Abkürzung "B2B" kommen sich nun ein deutsches und ein französisches Unternehmen ins Gehege. Im August vergangen Jahres sicherte sich daher die französische Firma Computer Channel die Marke "B2B" und weitete ihren Schutzanspruch Anfang 2000 auf die meisten europäischen Länder aus.

Die gleiche Idee hatte auch ein deutsches Unternehmen, das sich beim Patent- und Markenamt in München die Wort/Bild-Marke "b2b center" sichern will. Zu spät, denn noch während der dreimonatigen Widerspruchsfrist verlangte Computer Channel die Rücknahme des Eintrags. Sollte diese nicht erfolgen, können die Franzosen mit guten Erfolgsaussichten bis zum 31. Juli Widerspruch einlegen.

Wie schon zuvor bei Begriffen wie "y2k" oder "Explorer" muss die Schutzwürdigkeit solcher Modewörter im Streitfall vor Gericht geprüft werden. Letztlich dürfte also auch der Streit um "B2B" beim Bundesgerichtshof landen. Bis dahin darf mit Abmahnungen gerechnet werden. (tig)