Europäisches Parlament fordert gesetzlichen Whistleblowerschutz

Das Parlament fordert die EU-Kommission auf, noch 2013 einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, der ein "wirksames und umfassendes europäisches Schutzprogramm" für Personen vorsieht, die Missmanagement und Unregelmäßigkeiten aufdecken.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das Europäische Parlament fordert in einem am Mittwoch mit großer Mehrheit angenommenen Entschließungsantrag "zu organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche" einen gesetzlichen Schutz von Whistleblowern. Außerdem sollen die Möglichkeiten für anonyme Korruptionsanzeigen ausgeweitet werden. Dafür sollen "vertrauliche Kanäle" geschaffen werden.

Das Parlament fordert die EU-Kommission auf, noch 2013 einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, der für den privaten und den öffentlichen Sektor ein "wirksames und umfassendes europäisches Schutzprogramm" für Personen vorsieht, die Missmanagement und Unregelmäßigkeiten aufdecken und Korruptionshinweise im Zusammenhang mit nationalen und grenzüberschreitenden Belangen und finanziellen Interessen der EU geben. Dieses Schutzprogramm soll insbesondere für Zeugen gelten, die gegen mafiöse und andere kriminelle Organisationen aussagen. Umgesetzt werden soll die Entschließung in einem "Europäischen Aktionsplan 2014–2019 gegen organisierte Kriminalität, Korruption und Geldwäsche", der einen Fahrplan und angemessene Mittel umfassen soll.

Im Entschließungsantrag wird auch die "wichtige Rolle" des unabhängigen investigativen Journalismus bei der der Aufdeckung von Betrug, Korruption und organisiertem Verbrechen anerkannt. Als Beispiel wird die Berichterstattung von 36 internationalen Zeitungen zu den "Offshore Leaks" im Frühjahr dieses Jahres genannt.

In Deutschland gibt es bislang keine einschlägige Gesetzgebung. Das Whistleblower-Netzwerk begrüßt deshalb den Beschluss des Europäischen Parlaments und fordert die Politik auf, den Worten nun "umgehend konkrete Taten und Gesetze folgen zu lassen". Die Organisation sieht vor allem CDU und SPD "in der Pflicht, effektiven Whistleblowerschutz auch in Deutschland durch klare gesetzliche Regelung sicherzustellen".

Deutschland hat bislang die Anti-Korruptions-Konvention der Vereinten Nationen im Gegensatz zu 168 anderen Staaten noch immer nicht ratifiziert. Diese nennt den gesetzlichen Whistleblowerschutz als wichtiges Instrument der Korruptionsbekämpfung. Im Anschluss an den Aktionsplan der G20-Staaten vom November 2010 hat Deutschland gemeinsam mit den G20-Staaten im "G20 Anti-Corruption Action Plan 2013-2014" einen besseren Whistleblowerschutz beschlossen. 2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch die Rechtsprechung deutscher Gerichte korrigiert. Dennoch hat Regierung bisher zum Schutz von Whistleblowern noch nichts konkretes unternommen. (anw)