Europäisches Rechtshilfeabkommen verabschiedet

Der Rat der Justiz- und Innenminister hat das lange diskutierte Rechtshilfeabkommen unterzeichnet. Demnach werden nun Überwachungsmaßnahmen eines Mitgliedsstaates auf dem Hoheitsgebiet eines anderen möglich sein.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 4 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Arne Mertins

Der Rat der Justiz- und Innenminister hat das lange diskutierte Rechtshilfeabkommen unterzeichnet. Demnach werden nun Überwachungsmaßnahmen eines Mitgliedsstaates auf dem Hoheitsgebiet eines anderen möglich sein.

Wie Charles Elsen, Generaldirektor des Rates für Justiz und Inneres der Europäischen Union, gegenüber Telepolis bestätigte, wurde das Europäische Rechtshilfeabkommen am 29. Mai nachmittags unterzeichnet. Es enthält Bestimmungen über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen, grenzüberschreitende Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Telefonvernehmung und gemeinsame Ermittlungsgruppen. Damit sollen bisher auf bilateraler Ebene geregelte Kooperationen beschleunigt werden, die als zu langsam für die Bekämpfung von Computerkriminalität erachtet wurden.

Das Rechtshilfeabkommen wurde unverändert in der Fassung vom 15. Mai (COPEN 32) angenommen. In Artikel 17 bis 22 sind Regelungen zur grenzüberschreitenden Kommunikationsüberwachung vorgesehen. Das Europäische Parlament hatte den Entwurf des Rechtshilfeabkommens kritisiert, weil das grenzüberschreitende Abhören in ein "gesetzliches Minenfeld" führen würde. Der Rat habe "Gedanken" über diese Erörterungen des Europäischen Parlaments "ausgetauscht", hieß es in einer Pressemeldung. Der Rat wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie sie im Vertrag über die Europäische Union anerkannt wurden, gewahrt werden würden.

Auch distanzierte sich der Rat von dem Vorwurf, über einheitliche Überwachungsschnittstellen Wirtschaftsspionage zu ermöglichen. Der Rat will darauf achten, dass die zuständigen Arbeitsgruppen nicht nur die Menschenrechte im Auge haben, sondern auch "mit Blick auf die missbräuchliche Verwendung der neuen Technologien insbesondere alle Präventions- und Schutzmaßnahmen fördern". Während eines Arbeitsessens wurden diesbezüglich auch die Möglichkeiten zur Nutzung starker Verschlüsselung zum Schutz vor einer missbräuchlichen Verwendung des anglo-amerikanischen Spionagesystems Echelon erörtert.

Christiane Schulzki-Haddouti: Europäisches Rechtshilfeabkommen verabschiedet (ame)