Europarat: Anonymität im Internet gewährleisten

Am 23.

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Von
  • Florian Rötzer

Am 23. Februar hat der Europarat Empfehlungen zum Schutz personenbezogener Daten auf den "information highways" verabschiedet. Einen Rahmen für die Ausarbeitung nationaler Datenschutzgesetze hat die EU mit der Direktive zum Schutz persönlicher Daten bereits vorgegeben. Ausgangspunkt für die Empfehlungen an die Benutzer und Provider ist, daß die technische Entwicklung und die allgemein übliche Praxis der Sammlung und Verarbeitung von persönlichen Daten im Internet erhebliche Risiken für den Schutz persönlicher Daten mit sich bringt. Vorgeschlagen wird vor allem, daß Techniken entwickelt werden sollten, die die Anonymität der "Datensubjekte" und die Vertraulichkeit der Information gewährleisten.

Da das Internet nicht sicher sei und jede Transaktion Spuren hinterlasse, wird dem Benutzer empfohlen, alle verfügbaren Mittel zu verwenden, um die Kommunikation und die Daten zu schützen. Auch wenn vollständige Anonymität möglicherweise gesetzlich nicht zulässig ist, so sollte man möglichst ein Pseudonym verwenden und gesetzlich erlaubte Verschlüsselung verwenden. Den Internet Service Providern und allen anderen, die Dienste im Internet anbieten, wird empfohlen, ihre Kunden über die Möglichkeit zu informieren, anonym auf das Internet zuzugreifen, alle geeigneten Maßnahmen und verfügbaren Techniken einzusetzen, um den Schutz der persönlichen Daten zu gewährleisten, und klar und deutlich detaillierte Hinweise auf der Homepage über den eigenen Umgang mit persönlichen Daten zu geben. Wie die geplanten Abhörmöglichkeiten der Internetkommunikation etwa im Rahmen von Enfopol mit dem propagierten Datenschutz harmonieren, wird in den Empfehlungen allerdings nicht weiter erörtert.

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