Europarat gibt Empfehlungen zum Schutz der Meinungsfreiheit in Krisenzeiten

Kurz vor der gestern gestarteten fünftägigen Konferenz hat sich das Ministerkomitee des Europarats auf eine Absicherung journalistischer Arbeit verständigt.

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Von
  • Monika Ermert

Das Ministerkomitee des Europarats hat drei Texte zum Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit in Zeiten der Krise verabschiedet. In den "Richtlinien zum Schutz von Meinungs- und Informationsfreiheit in Krisenzeiten" und der "Erklärung über den Schutz und die Förderung des investigativen Journalismus" hat sich das Ministerkomitee unmittelbar vor der gestern gestarteten fünftägigen Konferenz (PDF-Datei) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates auf eine Absicherung journalistischer Arbeit verständigt. Die ausführlichere Empfehlung zur "Förderung der Meinungs- und Informationsfreiheit in den neuen Informations- und Kommunikationsmedien" (CM/Rec (2007)11) befasst sich vor allem mit mehr Transparenz und Aufklärung der Nutzer darüber, inwieweit ihre persönlichen Informationen im Netz protokolliert werden.

Die Empfehlung CM/Rec (2007) 11 rät den Mitgliedsländern des Europarates, alles zu tun, um die Ausübung der verfassungsmäßig abgesicherten Bürgerrechte, besonders der Meinungsfreiheit, auch in den neuen Informations- und Kommunikationsmedien zu garantieren. Nutzer sollen unter anderem darüber aufgeklärt werden, inwieweit ihre E-Mails und ihr Nutzerverhalten überwacht und inwieweit ihre persönlichen Daten verarbeitet werden und eine anonyme Nutzung von Diensten möglich ist. Dabei zielt die Empfehlung sowohl auf privates, wie auch staatliches Monitoring.

Mehr Transparenz soll auch in der Frage geschaffen werden, wie sicher oder unsicher Online-Dienste sind und wo besondere Gefahren für jugendliche Nutzer bestehen. Schließlich sollen Nutzer auch erfahren können, nach welchen Kriterien Informationen in Suchmaschinen gelistet oder priorisiert werden und inweiweit Inhalte oder Dienste im Netz gesperrt werden.

Neben dem Anspruch auf Informationsfreiheit für die Nutzer argumentiert der Europarat allerdings auch für Einschränkungen der Rechte, wenn der Jugendschutz und der Schutz von Urhebern geboten ist. Auch dazu sollten die Mitgliedsstaaten gemeinsame Standards finden. Das Recht auf den Zugang zum Netz und die Teilhabe bei Entscheidungsprozessen zur Netzpolitik, die das Dokument abschließen, tragen stark die Handschrift der Debatten des Weltgipfels der Informationsgesellschaft (WSIS). Die Empfehlungen dürften daher ins Gepäck zum zweiten Internet Governance Forum (IGF) gehen, das im November in Rio de Janairo stattfindet.

Die Einschränkung journalistischer Arbeit in Zeiten der Ermordung regimekritischer Journalisten und des "embedded journalism" machte offenbar aus Sicht des Europarates die beiden anderen Dokumente notwendig. Der Richtlinientext zur Meinungsfreiheit in Krisenzeiten ist ebenfalls eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten, der Schutz investigativer Reporter ist lediglich eine politische Erklärung. Offenbar konnte man sich beim Schutz der in manchen Staaten nicht gerne gesehenen kritischen Journalisten nicht ganz einig werden, ansonsten hätte man alle Bestimmungen leicht in einen Text fassen können. Der Schutz der so genannten "Whistle Blower" wurde so in die Empfehlungen nicht aufgenommen.

Dennoch macht der Richtlinientext eine lange Liste von Vorschlägen, wie investigativer Journalismus gegen unangemessene Einschränkungen durch den in Terror- oder Kriegszeiten nervösen Staat zu schützen seien. Journalisten sollen so etwa nicht gezwungen werden, ihre Quellen preiszugeben oder Material an die Behörden weiterzugeben. Es lässt tief blicken, dass man sich genötigt sah, in die Empfehlungen auch einen Passus aufzunehmen, der besagt, Regierungen sollten Journalisten auch nicht durch die Androhung rechtlicher Konsequenzen einschüchtern.

Eine Reihe von Empfehlungen betrifft die Berichterstattung so genannter "embedded journalists", das heißt speziell bei den Militärs akkreditierten und von ihnen mit Informationen gefütterten Informationen. Zunächst verlangt der Europarat, alle Berichterstatter eines Konflikts sollten gleichermaßen Zugang zu Informationen erhalten, ob "embedded" oder nicht. Die direkt vom Panzer aus berichtenden Journalisten müssen allerdings auch selbst klar machen, unter welchen Umständen sie berichten, ihr Status als "embedded" sollte für die Öffentlichkeit deutlich sein.

Eine Empfehlung erscheint mit Blick auf die Meinungsfreiheit in Krisenzeiten besonders wichtig, nämlich das Recht der Öffentlichkeit auf den Zugang zu Information in Krisenzeiten: "Die Mitgliedsstaaten sollten immer daran denken, dass der freie Zugang zu Information dabei helfen kann, eine Krise zu bewältigen und einen Missbrauch von Macht offenzulegen." (Monika Ermert) / (anw)