Europarat verabschiedet Übereinkommen gegen Kindesmissbrauch

Die Justizminister des Staatenbunds haben eine Konvention unterzeichnet, das neben der Verbreitung von Kinderpornographie auch die Kontaktanbahnung zu potenziellen Opfern über das Internet strafbar macht.

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Die Justizminister des Europarates haben bei ihrem aktuellen Treffen auf Lanzarote am heutigen Donnerstag ein Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch unterzeichnet. Der Vertrag ergänzt bereits bestehende internationale Rechtsinstrumente zur Bekämpfung von Kinderprostitution und Kinderpornografie. Dabei berücksichtigt das Abkommen auch neue Technologien und Begehungsformen von Sexualstraftaten. So müssen die Staaten, welche den Vertrag ratifizieren, künftig auch das Anbahnen von Kontakten zu Kindern über das Internet strafbar machen. Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandes soll sein, dass mit diesem so genannten Grooming der Weg für spätere Sexualstraftaten bereitet wird.

"Kinder müssen in besonderem Maße vor sexuellen Übergriffen geschützt werden", begrüßte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Bestätigung des Übereinkommens. "Leider werden neue Technologien wie das Internet von Sexualstraftätern immer häufiger als Medium missbraucht." Deshalb sei es "richtig und wichtig, dass künftig nicht nur Kindesmissbrauch und Kinderpornografie bestraft werden". Es sei nötig, auch diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die sich etwa "über Chatrooms an Kinder heranmachen, um eine Sexualstraftat vorzubereiten". Häufig gäben sich die erwachsenen Täter im Internet als Kinder oder Jugendliche aus, um das Vertrauen ihrer potenziellen Opfer zu gewinnen und sie zu einem persönlichen Treffen mit dem Ziel sexueller Handlungen zu bewegen.

In Deutschland ist dieses Verhalten – ebenso wie Kindesmissbrauch, Herstellung und Verbreitung von kinderpornografischem Material oder sexuelle Ausbeutung – bereits jetzt unter Strafe gestellt. Der Mitgliederkreis des Europarats gehören jedoch insgesamt 47 Staaten an, er geht damit weit über die EU hinaus. Mit Beobachterstatus angeschlossene Mitglieder sind zudem etwa die USA, Kanada, Japan oder Israel. Hier sieht die Staatengemeinschaft teilweise noch Handlungsbedarf.

Ein weiterer Schwerpunkt der Konvention liegt auf präventiven Maßnahmen, die Sexualstraftaten an Kindern verhindern sollen. So verpflichtet es die Vertragsstaaten zu Verhinderungs- und Interventionsprogrammen für Sexualstraftäter und für Personen, die befürchten, Sexualstraftaten zu begehen. Die Bundesregierung will mit der Zeichnung des Abkommens vor allem "nachdrücklich ihre Bereitschaft" bekräftigen, "Kinder vor sexueller Ausbeutung und vor sexuellem Missbrauch umfassend zu schützen". Umsetzungsbedarf sieht sie jenseits dieses symbolischen Akts nur noch "in geringem Umfang". Negativ in die Schlagzeilen gekommen ist aktuell derweil ein weiteres Mal die umstrittene Cybercrime-Konvention des Europarates wegen ihrer umfassenden Verpflichtungen zum Datentransfer zwischen den Mitgliedsstaaten ohne Einhaltung rechtsstaatlicher Standards. (Stefan Krempl) / (jk)