Europaweit einheitliche Alterskennzeichnung für Computerspiele

2003 soll eine europaweit einheitliche Alterskennzeichung für Computer- und Videospiele in Kraft treten. Nur Deutschland geht einen eigenen Weg.

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Von
  • David Adamczewski

Erstmals werden Computer- und Videospiele nach einem europaweit geltenden Standard auf ihre Alterseignung eingestuft und entsprechend gekennzeichnet. Diese von der Interactive Software Federation of Europe (ISFE), eine den nationalen Softwareverbände übergeordnete Institution, verabschiedete Regelung wird jedoch nicht in Deutschland greifen. Vorerst soll hierzulande die bisher tätige Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) auch weiterhin die Alterskennzeichnung vornehmen.

Das ISFE-System sieht eine Alterskennzeichnung in fünf Stufen vor: Ab drei, ab sieben, ab zwölf, ab 16 und ab 18 Jahren. Ausschlaggebend für die Einstufung eines Spiels soll aber nicht dessen Komplexität sein. Vielmehr dienen die Kennzeichnungen Eltern als Information, ob ein Titel beispielsweise Gewalt- oder Erotik-Szenen zeigt. Wie bereits in vielen EU-Ländern üblich, sollen Logos auf den Spielverpackungen die Alterseinstufung verdeutlichen.

Nach Ansicht der ISFE profitiert in erster der Linie der Käufer von der europaweit einheitlichen Kennzeichnung: Ein Umdenken, nach welchen Kriterien beispielsweise im Urlaubsland Spiele bewertet werden, entfalle gänzlich und könne das Shoppen einfacher machen. Ein Umstand, dem der Handel sicherlich erwartungsfroh entgegenblickt. (daa)