Experten fordern schÀrfere Bestrafung des Besitzes von Kinderpornographie
Mediziner, StaatsanwĂ€lte und Strafverteidiger haben sich bei einer Anhörung der FDP-Bundestagsfraktion dafĂŒr ausgesprochen, das HöchstmaĂ der möglichen Freiheitsstrafe fĂŒr den Besitz kinderpornographischer Inhalte zu erhöhen.
Mediziner, StaatsanwĂ€lte und Strafverteidiger haben sich bei einer Anhörung [1] der FDP-Bundestagsfraktion am Mittwoch in Berlin dafĂŒr ausgesprochen, das HöchstmaĂ der möglichen Freiheitsstrafe fĂŒr den Besitz kinderpornographischer Inhalte zu erhöhen. Die Gesetze gegen Kinderpornographie seien generell "ausreichend", erklĂ€rte Oberstaatsanwalt Peter Vogt [2] aus Halle. Nur der Besitz entsprechenden Materials werde mit maximal zwei Jahren "zu wenig streng bestraft".
Streng genommen mĂŒsste jeder Download von Missbrauchsbildern als einzelne Straftat gewertet werden, fĂŒhrte Vogt aus. Eine entsprechende Auswertung vorgefundenen Materials sei aber "nicht zu leisten". Der Einfachheit halber schaue man in der Praxis "nur in den Topf" und messe, wie viel Material ein TĂ€ter habe. Dabei sei die Anzahl auszuwertender Dateien insgesamt von 181.345 im Jahr 2008 auf fast sechs Millionen im vergangenen Jahr gestiegen. Das Datenvolumen pro Verfahren sei parallel von 9,4 Megabyte auf 1,6 Gigabyte Material angewachsen.
Auch die Strafverteidigerin Margarete GrĂ€fin von Galen machte einen "Wertungswiderspruch" bei der EinschĂ€tzung des Besitzes von Kinderpornographie aus. Dieser werde trotz bereits erfolgter VerschĂ€rfungen "noch als Kavaliersdelikt gehandhabt". Hier sei ein entgegengesetztes Signal nötig. Wenn der Strafrahmen bei fĂŒnf Jahre lĂ€ge, gĂ€be es ganz andere Handlungsmöglichkeiten fĂŒr die Gerichte. Zudem sei die derzeitige Rechtslage problematisch, dass die Beschaffung von Missbrauchsbildern dem eigentlichen Straftatbestand Besitz untergeordnet sei. Besser sei es, etwa das Betrachten einschlĂ€gigen Materials oder den Download strafrechtlich vom eigentlichen Besitz zu trennen.
Auch Klaus Beier vom Institut fĂŒr Sexualwissenschaft an der Berliner CharitĂ© forderte, dass die "Nutzung von Missbrauchsdarstellungen" stĂ€rker geĂ€chtet werden mĂŒsse. Beier ist die "leichte VerfĂŒgbarkeit" des Materials etwa ĂŒber das Internet ein Dorn im Auge. Es sei wichtig, MĂ€nner mit pĂ€dophiler Neigung frĂŒhzeitig zu erreichen. Diese dĂŒrfe nicht selbst verurteilt werden. Die Betroffenen mĂŒssten aber in die Lage versetzt werden, "ihre Impulse zu kontrollieren". Hier könnten prĂ€ventive Werbekampagnen wie die von der CharitĂ© lancierte und vom Bundesjustizministerium unterstĂŒtzte Anzeigenserie "Kein TĂ€ter werden [3]. Auch nicht im Netz" hilfreich sein. Beier bedauerte zugleich, dass viele Mediendienste im Web nicht bereit seien, die entsprechenden Banner zu schalten. (vbr [4])
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[1] http://www.liberale.de/Anhoerung-Kampf-gegen-die-Kinderpornographie/4818c8735i1p/index.html
[2] https://www.heise.de/news/Prominenter-Kinderporno-Bekaempfer-tritt-zurueck-754449.html
[3] http://www.kein-taeter-werden.de/
[4] mailto:vbr@heise.de
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