Experten kritisieren diffuse Planung des Abhörzentrums Ost
Mehr Transparenz und Umsetzungsdetails in Sachen Abhörzentrum-Ost forderten Experten von den Innenministerien in einer Anhörung im Innenausschuss des SÀchsischen Landtags am Donnerstag ein.
Die Polizei in mehreren BundeslĂ€ndern will in Sachen Abhören stĂ€rker kooperieren, um Personal- und Ausstattungskosten einzusparen. Schon in zwei Jahren soll das gemeinsame Abhörzentrum fĂŒr die BundeslĂ€nder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThĂŒringen [1] in Dresden in Betrieb gehen. In Sachsen wird nun im Landtag der Gesetzesentwurf [2] zur Errichtung des Abhörzentrums Ost diskutiert, das auch unter dem Namen "Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum" (GKDZ) bekannt ist.
Zweifel an versprochenen Einsparungen
Hartmut Aden von der Hochschule fĂŒr Wirtschaft und Recht in Berlin wies nun in einer Anhörung darauf hin, dass die erwarteten Synergien und Einsparungen "nicht evident" seien, da "Einsparungen bei den Investitionskosten ĂŒber die gesamte Nutzungsdauer mit den Zusatzkosten durch erhöhten Koordinationsaufwand in demselben Zeitraum zu vergleichen" seien. Er bezweifelt es daher, dass die bereits erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einem Betrachtungszeitraum von nur fĂŒnf Jahren dies reflektieren könne. Diese geht von einer Einsparung von 10,7 Millionen Euro aus. Er fordert daher diese bislang als "vertraulich" eingestufte Berechnung einer öffentlichen NachprĂŒfung zugĂ€nglich zu machen.
Auch fordert Aden das als geheim eingestufte Rechtsgutachten, das im Auftrag der beteiligten LĂ€nder erstellt wurde, zu veröffentlichen, da dies ansonsten "Anlass zu Spekulationen darĂŒber" gebe, "ob eventuell MĂ€ngel des Konzepts gegenĂŒber der Ăffentlichkeit verborgen" werden sollten. Die Ansiedelung des Abhörzentrums in Sachsen sei nur dann vertretbar, wenn parallel ein Informationszugangsrecht geschaffen werde, damit die Arbeit des GKDZ demokratisch kontrollierbar ist. Er vermisst auĂerdem eine Regelung zu der Frage, "wer fĂŒr Fehler und Pannen haftet, etwa wenn Daten in einer rechtswidrigen Weise verarbeitet werden". Bei Cyberangriffen dĂŒrften sich die Regelungen als "unzulĂ€nglich" erweisen.
Kontrolle zu klÀren
Zu den weiteren Knackpunkten gehört die Frage, ob es eine rechtsstaatliche effektive Kontrolle der Gemeinschaftseinrichtungen geben wird. Hier konnten sich die Datenschutzbeauftragten offenbar durchsetzen. Der thĂŒringische Landesdatenschutzbeauftragte Lutz Hasse zeigte sich auf der Anhörung am gestrigen Donnerstag im Innenausschuss des SĂ€chsischen Landtags mit dem Entwurf deshalb zufrieden: "Vom Datenschutzrecht her ist der Entwurf in Ordnung, die Kontrollbefugnisse sind verankert â nun kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an."
Die in der Anhörung anwesenden Vertreterinnen der Innenministerien deuteten an, dass die Feinplanung im "nĂ€chsten Jahr" vorgelegt werden solle. Hasse besteht darauf, dass die Feinplanung gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten erstellt werden sollte und wies vorsorglich darauf hin, dass die Datenschutzbeauftragten mit der europĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung rechtswidrige Datenverarbeitungen per Anordnung unterbinden können. Auch die Abgeordneten bestehen auf eigenen Kontrollrechten. So gibt es in ThĂŒringen einen EntschlieĂungsantrag des Parlaments.
Die Daten sollen in dem Abhörzentrum fĂŒr jedes Bundesland separat erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Im Gesetzentwurf ist nur von einer "strikten und zuverlĂ€ssigen Mandantentrennung" die Rede. Die Speicherbereiche mĂŒssten ĂŒberdies die Daten, die zu prĂ€ventiven Zwecken erhoben wurden, von den Daten trennen, die fĂŒr repressive Zwecke erhoben wurden. Organisatorisch-technisch sei sicherzustellen, dass Nichtberechtigte die Daten nicht zur Kenntnis nehmen können. Die Vorkehrungen mĂŒssen "auf Grundlage einer Risikoanalyse und eines Sicherheitskonzepts" ermittelt werden, wozu eine Datenschutz-FolgenabschĂ€tzung gehört. Ob diese MaĂnahmen wirksam sind, muss vor der Inbetriebnahme sowie spĂ€ter in regelmĂ€Ăigen AbstĂ€nden nachgewiesen werden. Damit erfĂŒllen diese Vorgaben anders als die fĂŒr das Abhörzentrum-Nord [3] bereits die umfangreicheren Anforderungen der europĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung.
Noch WidersprĂŒche vorhanden
Der Jurist Nils Gruske wies die Abgeordneten im Innenausschuss darauf hin, dass aus dem Gesetzentwurf nicht klar genug hervorgehe, welche Daten konkret aus welchen MaĂnahmen an das GKDZ ĂŒbermittelt werden: "Es gibt nur einen pauschalen Hinweis auf die TelekommunikationsĂŒberwachung, aber Online-Durchsuchungen werden nicht genannt." Gruske wies ĂŒber dies auf einen Widerspruch hin: Laut Gesetzentwurf soll das GKDZ nur Daten entgegennehmen. Den mĂŒndlich vorgetragenen Vorstellungen der beteiligten Innenministerien sei jedoch zu entnehmen, dass es auch im Auftrag der Ermittlungsbehörden Daten anfordern dĂŒrfe. Dies sei aber im Gesetzesentwurf nicht ausdrĂŒcklich vorgesehen. Dieser Widerspruch mĂŒsse aufgelöst werden, um Rechtssicherheit zu erhalten. (mho [4])
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[2] http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10271&dok_art=Drs&leg_per=6
[3] http://www.mi.niedersachsen.de/download/106472
[4] mailto:mho@heise.de
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