"Explorer"-Abmahnungen machen vor Unis nicht Halt

Das Braunschweiger Landgericht hat die Klage der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven gegen eine Explorer-Abmahnung abgewiesen. Die Fachhochschule muss jetzt die Kosten des Verfahrens in Höhe über mehreren tausend Mark tragen.

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Von
  • Axel Kossel

Das Braunschweiger Landgericht hat die Klage der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven gegen eine Explorer-Abmahnung abgewiesen. Die Fachhochschule muss jetzt die Kosten des Verfahrens in Höhe von mehreren tausend Mark tragen.

Ein Student hatte auf einem Server der Hochschule einen Link auf die Software FTP-Explorer gesetzt und entsprechend bezeichnet. Der Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth sah dadurch die Rechte der durch ihn vertretenen Symicron GmbH verletzt. Das Ratinger Unternehmen Symicron hatte 1995 einen Markeneintrag für den Namen Explorer erlangt, obwohl diese Bezeichnung in der Computerbranche seit langem als beschreibender Begriff für Programme zur Datenvisualisierung geläufig ist. Seit Mitte 1999 verschickt Gravenreuth im Auftrage von Symicron immer wieder Abmahnungen, wenn der Begriff irgendwo auftaucht.

Die Fachhochschule wollte vom Gericht feststellen lassen, dass unter Berücksichtigung der Besonderheiten im Hochschulbetrieb durch den Link keinerlei Rechte des angeblichen Markeninhabers verletzt wurden. Dieser Ansicht wollten sich die Braunschweiger Richter jedoch nicht anschließen. Sie verwiesen in ihrer jetzt zugestellten Urteilsbegründung jedoch darauf, die Fachhochschule habe nicht die Feststellung begehrt, dass sie für die Handlungen von Studenten auf ihrem Server oder ihrer Domain nicht verantwortlich sei.

Die Abweisung der Klage genügte von Gravenreuth offenbar noch nicht. In einem Schreiben an den Landesrechnungshof schwärzt er die Hochschule an, sie habe mit dem Prozess unnötige Kosten verursacht. Er sei bereit gewesen, Universitäten und Fachhochschulen von kostenpflichtigen Abmahnen zu verschonen, sofern diese Explorer-Links auf seine Aufforderung hin innerhalb einer angemessenen Frist entfernten.

Der Kanzler der Hochschule, Dr. Christian Blomeyer, hält dagegen, dass von Gravenreuth unter Androhung einer einstweiligen Verfügung eine Frist zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gesetzt habe; dem Schreiben habe eine Rechnung gemäß der Rechtsanwaltsgebührenordnung über rund 1900 Mark beigelegen. Erst im Rahmen der letzten Fristsetzung habe von Gravenreuth angeboten, die Sache gegen Zahlung eines geringen Betrags fallen zu lassen, worauf die Hochschule jedoch nicht einging.

Der Herausgeber von heise online befindet sich mit der Firma Symicron in einem schwebenden Rechtsstreit. Mehr dazu finden Sie in der Tickermeldung vom 7. Juli, zu der es eine Gegendarstellung gibt. (ad)