FCC versteigert Spektrum für Breitband-Zugänge in Flugzeugen

Die Federal Communications Commission (FCC) kündigte zudem an, das bestehende Handy-Verbot an Bord von Flugzeugen zu überprüfen.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Die Federal Communications Commission (FCC) hat zwei miteinander in Zusammenhang stehende Entscheidungen verkündet, die die Sprach- und Datenkommunikationsmöglichkeiten von Flugzeug-Passagieren betreffen, während sie in der Luft unterwegs sind. Zum einen hat die FCC angekündigt, im Bereich um 800 MHz ein Spektrum von 4 MHz zu versteigern (PDF), das für Luft-Boden-Verbindungen wie Internet-Zugang vorgesehen ist. Zum anderen will der amerikanische Telekom-Regulierer das bestehende Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten an Bord von Flugzeugen überprüfen (PDF).

Für die Auktion des "air-ground-spectrum" hat die FCC vorgegeben, dass keine Einzelfirma -- weder durch die Auktion selbst noch durch nachträglichen Aufkauf von Spektrum -- das komplette 4 MHz-Spektrum erwerben darf. Vielmehr soll sich die Verteilung des Spektrums aus dem Verlauf der Auktion selbst ergeben, wobei Blöcke von 1 MHz beziehungsweise 3 MHz in Betracht kommen. Darüber hinaus ist die FCC wieder davon abgerückt, für die neuen Luft-Boden-Dienste einen bestimmten Funk-Standard vorzuschreiben. Die Carrier müssen die allgemeinen Vorschriften zur Vermeidung von Störungen und Interferenzen einhalten. Auch sind die späteren Nutzer der "Air-Ground-"Lizenzen weitgehend frei in der Gestaltung ihrer Angebote. Erklärtes Ziel des Regulators ist, dass Passagiere während des Fluges Zugang zu Sprach- und breitbandigen Datendiensten erhalten.

Verizon Airfone, seit 20 Jahren Anbieter von Sprachtelefonie an Bord amerikanischer Flugzeuge, ist von den Vergabeplänen der FCC betroffen: Der Carrier, der für fliegende Telefonierer ebenfalls den Bereich um 800 MHz nutzt, hat eine nicht verlängerbare Fünfjahreslizenz mit 1 MHz Bandbreite erhalten, um dieses Angebot fortzuführen. Zudem ist dem Carrier von der FCC versagt, auf diesem Spektrum Breitband-Dienste anzubieten, vielmehr muss er sich auf sein bestehendes Schmalband-Angebot aus Sprachtelefonie sowie Instant- und Text-Messaging beschränken.

In einer weiteren Entscheidung, die die FCC in zeitlichen wie sachlichen Zusammenhang mit der Vergabe von Air-Ground-Frequenzen stellt, kündigt der Regulator an, das bestehende Benutzungsverbot von Handys an Bord von Flugzeugen zu überprüfen. Hierzu hat die FCC zu öffentlichen Stellungnahmen aufgerufen. Dabei soll geklärt werden, ob es möglich ist, Handys und andere elektronische Geräte, bei denen eine besonders niedrige Sendeleistung gewählt werden kann, wirksam durch eine Pico-Funkzelle an Bord des Flugzeugs zu kontrollieren, um so möglichen Störungen anderer elektronischer Systeme an Bord vorzubeugen. So hat etwa das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Konzept einer wireless cabin vorgestellt. Zum endgültigen Ziel der Überprüfungen hat sich die FCC gesetzt, es den Passagieren eines Tages ermöglichen, ihre eigenen wireless devices während des Fluges benutzen zu können. Zudem bekräftigt die FCC, mögliche neuen Regeln für Mobilfunker mit der Luftfahrtaufsicht Federal Aviation Administration (FAA) zu koordinieren. (ssu)