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FDP: Freiheit des Internets soll ins Grundgesetz

Martin Holland
FDP: Freiheit des Internets soll ins Grundgesetz

(Bild: Klaaschwotzer)

Die FDP im Bundestag fordert, die Freiheit des Internets ins Grundgesetz zu schreiben. Das runde Jubiläum sei ein guter Anlass.

Die FDP fordert, die Freiheit des Internets in der Verfassung festzuschreiben und dazu den Artikel 5 des Grundgesetzes zu erweitern. Das verlangt Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, anlässlich des 70. Geburtstages der Verfassung im Spiegel. Der Freiheit des Internets Verfassungsrang einzuräumen, wäre ein starkes Zeichen und würde der Bedeutung des World Wide Web Rechnung tragen. Das anstehende Jubiläum der deutschen Verfassung sei dafür ein guter Anlass.

"Auch für die Grenzen der Überwachung der Internetkommunikation oder des Surfverhaltens, sei es durch Staaten oder Facebook [1] & Co., wäre die Internetfreiheit ein klarer Orientierungspunkt, der über das Post- und Fernmeldegeheimnis hinausgeht", ergänzt der FDP-Politiker gegenüber dem Nachrichtenmagazin [2]. Auf diesem Weg könnte sogar die Netzneutralität festgeschrieben werden.

Das Grundgesetz ist am 24. Mai 1949 in Kraft getreten und danach "zu Recht Vorbild für viele Demokratien in der ganzen Welt" geworden, wie es Buschmann ausdrückt. Es sei aber nicht unantastbar und müsse in seinem "offenen und zugleich wehrhaften Geist" fortgeschrieben werden. Artikel 5 sichert gegenwärtig in mehreren Grundrechten die freie Kommunikation in der Bundesrepublik. Festgeschrieben sind die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit sowie die Freiheit von Kunst und Wissenschaft. Wenn diese Normen um die Freiheit des Internets erweitert würden, könnte die Meinungsfreiheit im Internet gestärkt und Zensur abgewehrt werden, meint Buschmann.

Für eine Grundgesetzänderung bräuchte es Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag, dort sitzt die FDP derzeit in der Opposition. (mho [3])


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