Leistungsschutzrecht: Facebook holt Erlaubnis zur Gratisnutzung von Verlagen

Mit einem Zustimmungsformular für die Gratisnutzung von Inhalten will Facebook Rechte von Urhebern wahren – und sich beim Leistungsschutzrecht absichern.

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(Bild: Lloyd Carr/Shutterstock.com)

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Verlage und Inhalte-Ersteller sollen bei Facebook selbst entscheiden können, wie ihre Inhalte auf der Plattform veröffentlicht werden. Konkret heißt das, Facebook holt sich die Erlaubnis dazu, Inhalte kostenlos zu verbreiten. Hintergrund ist das Leistungsschutzrecht beziehungsweise die an diesem Montag in Kraft getretene Urheberrechtsreform. Diese besagt, dass Internetdienste nur noch kurze Auszüge oder einzelne Wörter von Presseveröffentlichungen ohne Zustimmung anzeigen dürfen.

"Unter Berücksichtigung der EU-Urheberrechtsrichtlinie sollen diese Gesetze Presseverlegern und Kreativen nicht nur mehr Kontrolle über ihre Inhalte geben, sondern auch über die Art und Weise, wie diese Inhalte auf digitalen Plattformen geteilt werden", schreibt Facebook in einem Blogbeitrag. Teilt ein Verlag seine Inhalte selbst, werden weiterhin automatisch Vorschautext und Bild angezeigt. Will ein Dritter jedoch Inhalte eines Verlags teilen, muss der Verlag zuvor seine Zustimmung gegeben haben. Sonst wird der Beitrag als Hyperlink oder nur die Überschrift angezeigt. Links würden in Bezug auf URL, Titel, Beschreibung, Bild- oder Videoinfos derzeit gemäß den Branchenstandards auf Basis von Open Graph-Tags oder allgemeinen Meta-Tag-Kennzeichnungen angezeigt.

Facebook sei nämlich als Plattform darauf ausgerichtet, Verlagen die Wahl zu geben, ob und wie ihre Inhalte geteilt werden. Um die Anzeige von Links wie bisher zu ermöglichen, müssen Unternehmen ein Formular ausfüllen, das dem sozialen Netzwerk die Nutzung erlaubt. Zu den Lizenzzahlungen fehlen allerdings bisher konkrete Informationen.

Erst im Mai hatte Facebook seinen News-Bereich in Deutschland gestartet. Dort angezeigte Inhalte werden über Lizenzverträge mit den Verlagen bezahlt. Ähnlich macht es auch Google mit News Showcase. Allerdings ist dieses Kooperationsmodell gerade ins Visier des Bundeskartellamtes geraten, die prüfen, ob Google sich quasi selbst bevorzugt.

Verlage und Ersteller, die ihre Inhalte nicht frei zur Verfügung stellen, haben freilich das Problem, gegebenenfalls nicht gefunden zu werden oder Einbußen bei den Besuchern zu erleben. Dazu heißt es bei Facebook: "Wir wissen, dass Presseverlage Facebook in der zunehmend digitalen Welt nutzen, um neue Leser:innen zu erreichen und ihr Geschäft auszubauen." Sie bekämen Unterstützung in Form von Analysen und anderen kostenlosen Tools, die bei der Verbreitung helfen – etwa "Instant Articles", Fan-Abonnements und Werbeanzeigen.

Für Inhalte-Ersteller gilt, dass sie im Rechtemanager bestimmen können, wir mit ihren Inhalten umgegangen wird. Dies entspricht etwa einem Meldesystem für geistiges Eigentum. Außerdem können auch sie Inhalte explizit für Facebook sperren lassen. Dazu müssen sie nur eben bei Facebook registriert sein und aktiv die Freigabe verhindern.

(emw)