Facebook muss neue Nutzungsbedingungen überprüfen

Allein auf der deutschen Informationsseite zum Entwurf neuer Geschäftsregeln für das soziale Netzwerk sind über 36.000 Kommentare eingegangen. Die Kalifornier müssen nun eine Abstimmung durchführen.

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Facebook ist mit seinem Vorhaben, still und leise neue Nutzungsbedingungen einzuführen, vorerst gescheitert. Nach der scharfen Kritik von Datenschützern sind allein auf der deutschen Informationsseite zum Entwurf der neuen Geschäftsbedingungen 36.875 Kommentare eingegangen. Die meisten davon bestehen schlicht aus der Mitteilung: "Ich lehne die Änderungen ab." Die Kalifornier haben es sich selbst zur Vorgabe gemacht, eine Abstimmung über eine Reform der eigenen Hausregeln durchzuführen, wenn diese mehr als 7000 Nutzer kommentieren beziehungsweise dagegen protestieren.

"Das wird spannend, weil Facebook aus der Nummer nicht mehr so leicht herauskommt", begrüßte Henry Krasemann vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) die Reaktionen gegenüber heise online. Die Betreiber der Plattform müssten nun international Alternativen vorlegen und den Nutzern die Wahl lassen. Facebook wolle Korrekturen vornehmen, wenn mehr als 30 Prozent der "aktiven registrierten" Mitglieder sich dafür aussprächen.

Das Hamburger Büro des US-Netzwerks reagierte am Freitagnachmittag nicht auf eine Bitte von heise online zu einer Stellungnahme. Auf der globalen Homepage zur "Facebook Site Governance" ist ein neuer Eintrag zu finden, wonach die Kommentarperiode für die neuen "Rechte und Pflichten" der Nutzer nun geschlossen sei und die Eingaben in den kommenden Tagen "geprüft und analysiert" würden. Anschließend sollen die Anhänger der Seite über die weiteren Schritte informiert werden.

Die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein, Johannes Caspar und Thilo Weichert, hatten Mitte der Woche unter anderem gerügt, dass die "Datenverwendungsrichtlinien" Facebooks weder mit europäischem noch mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar seien. Von der erforderlichen "informierten Einwilligung" in Änderungen könne nicht die Rede sein. (vbr)