Facebook und Gucci gehen gegen Produktfälschungen vor

Um Produktfälschern den Garaus zu machen, kooperieren Facebook und Gucci miteinander. Die Konzerne haben Klage eingereicht.

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Glaspalast, davor großes Schild mit Facebook-Daumen

(Bild: Wachiwit/Shutterstock.com)

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Gemeinsam mit dem Luxus-Modekonzern Gucci hat Facebook in den USA eine Klage eingereicht, die sich gegen eine internationale Gruppe von Produktfälschern richtet. Der Verkauf nachgemachter Produkte ist freilich sowohl auf Facebook selbst als auch der Tochterplattform Instagram laut Nutzungsbedingungen verboten, sowie die Waren urheberrechtlich beziehungsweise markenrechtlich geschützt sind.

Die Fälscher haben laut eines Facebook-Blogbeitrags immer wieder neue Konten eröffnet und darüber die Produkte vertrieben. So hätten sie auch die Sperrungen aushebeln können. Derartige IP-Verletzungen sind allerdings ebenfalls verboten. Das soziale Netzwerk nutzt ein Programm, das solchen Missbrauch erkennen und sogleich einen Riegel davor schieben kann.

Nun gemeinsam gegen die Fälscher vorzugehen, hält Facebook für den logischen nächsten Schritt. Eine Industrie-übergreifende Kollaboration sei neu, aber auch wichtig, um etwas zu erreichen. Auch die gemeinsame Klage sei die erste dieser Art. Fake-Shops und Fälschungen sind ein Problem im Internet, aber auch in sozialen Netzwerken, wenn diese direkte Kauffunktionen einführen.

Italienische Medien berichten zudem, Guccis Team, das sich dem Schutz geistigen Eigentums widmet, habe im Jahr 2020 dafür gesorgt, dass mehr als vier Millionen gefälschte Produktanzeigen auf verschiedenen Plattformen gelöscht, mehr als vier Millionen Produkte beschlagnahmt und 45.000 Webseiten, Konten und Seiten gesperrt wurden.

Facebook legt viel Wert darauf, dass Unternehmen auf den Plattformen sicher sind – und sie dort ihre Waren verkaufen können. In den vergangenen Jahren sind auf Facebook, Instagram und auch WhatsApp Möglichkeiten zum schnellen Erwerb von Produkten eingezogen. Ein Geschäftsmodell, das sich für alle Seiten zu lohnen scheint. Zudem müssen Händler gegebenenfalls Gebühren für die Nutzung der Shopping-Optionen zahlen.

(emw)