Sammelklage: Amazon fĂŒhrt Kunden mit aufgeblasenen Listenpreisen in die Irre

Ein aktueller Rabatt bei Fire-TV-Fernsehern von Amazon in Deutschland.
(Bild: heise online)
Amazon ĂŒberredet Kunden mit gefĂ€lschten Angeboten, Fire TVs zu kaufen â das wirft ein KlĂ€ger dem Online-HĂ€ndler vor. Andere Betroffene können sich anschlieĂen.
Arbeitet Amazon in den USA mit Fake-Rabatten, um Kunden vom Kauf eines Fire-TV-Fernsehers aus Eigenproduktion zu ĂŒberzeugen? Das wirft ein KlĂ€ger aus Florida dem Online-HĂ€ndler vor. Er hat vor dem Western District Court in Washington eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht, der sich andere Betroffene anschlieĂen können.
Der Vorwurf: Amazon verwende systematisch gefĂ€lschte Rabatte auf seinen Produktseiten, um potenzielle Kunden in die Irre zu fĂŒhren. Die auf Produktseiten angezeigten Rabatte sollen laut Klageschrift den Eindruck erwecken, dass Kunden zum SchnĂ€ppchenpreis zuschlagen können. TatsĂ€chlich sei aber der grundlegende Listenpreis, der als Vergleichswert angezeigt wird, aufgeblasen. Entsprechend sei der angezeigte Discount falsch.
Listenpreis nach 90 Tagen hinfÀllig
Laut einer Infotafel von Amazon US, die in der Klageschrift [1] auf einem Screenshot zu sehen ist, mĂŒssen die zum Vergleich herangezogenen Listenpreise in den vergangenen 90 Tagen aufgerufen worden sein. Laut Klageschrift hĂ€lt sich Amazon aber nicht an diese Regel: Bei den meisten der untersuchten Fire-TV-Fernseher von Amazon sei der Listenpreis zuletzt 2023 gefordert worden. Seitdem waren die Fernseher monatelang gĂŒnstiger zu haben. Der Listenpreis dĂŒrfe also nach Amazons eigener Regelung nicht mehr als Vergleichspreis angezeigt werden.
In Deutschland gibt Amazons Infotafel keinerlei Auskunft darĂŒber, wann der Listenpreis zuletzt aufgerufen wurde. "Der Listenpreis/UVP ist der vorgeschlagene oder empfohlene Verkaufspreis eines Produkts, wie er vom Hersteller angegeben und vom Hersteller, einem Lieferanten oder HĂ€ndler zur VerfĂŒgung gestellt wird", heiĂt es dort stattdessen. "Amazon zeigt nur dann einen Listenpreis/UVP an, wenn das Produkt auf Amazon.de von mindestens einem HĂ€ndler zum oder ĂŒber dem Listenpreis/UVP angeboten wurde."
"Rabatte nicht real"
In den USA ist die Auskunft dagegen klarer â und VerstöĂe können leichter belegt werden. "Jeder Fire TV zeigte fett gedruckt einen prozentualen Rabatt, einen Listenpreis, einen Verkaufspreis und die Aussage, dass der vermeintliche Rabatt nur als 'zeitlich begrenztes Angebot' angeboten werden", schreibt der KlĂ€ger. "Da aber die prozentualen Rabatte und das vermeintlich 'zeitlich begrenzte Angebot' sich auf Listenpreise bezogen, die nicht real waren, waren die Rabatte und zeitlich begrenzte Angebote ebenfalls nicht real."
Der KlĂ€ger fordert Amazon auf, diese Praxis kĂŒnftig zu unterlassen. Ein Geschworenengericht soll zudem die Höhe eines Schadensersatzes festlegen, heiĂt es in der Klageschrift. Mit vergleichbaren Klagen musste sich Amazon schon mehrfach auseinandersetzen. Schon 2021 verbot es der Superior Court of the State of California Amazon [2], seine Kundschaft mit Listenpreisen zu tĂ€uschen. Amazon habe diese Regeln aber ignoriert, schreibt der KlĂ€ger aus Florida. Das Unternehmen hat sich bislang nicht zur aktuellen Klage geĂ€uĂert.
(dahe [3])
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[1] https://www.classaction.org/media/ramirez-v-amazon-com-inc-et-al.pdf
[2] https://www.engadget.com/big-tech/amazon-accused-of-deceptive-sales-of-its-own-products-in-lawsuit-193027775.html
[3] mailto:dahe@heise.de
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