Falk-Beschwerden gegen Haft bei Verfassungsgericht erfolglos

Am dritten Tag des Prozesses gegen den ehemaligen New-Economy-Star Alexander Falk hatte dieser erstmals selbst das Wort ergriffen und den Vorwurf des schweren Betrugs vehement zurückgewiesen.

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  • dpa

Der angeklagte Internet-Unternehmer Alexander Falk ist mit zwei Beschwerden gegen seine Untersuchungshaft vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erfolglos geblieben. Das Gericht habe die Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, teilte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) am Freitag in Hamburg mit. Falk muss sich zur Zeit wegen schweren Betrugs, Steuerhinterziehung und Kursmanipulation verantworten und sitzt seit 18 Monaten in Untersuchungshaft.

Am dritten Tag seines Prozesses am Donnerstag hatte Falk erstmals selbst das Wort ergriffen und den Vorwurf des schweren Betrugs vehement zurückgewiesen. Gestützt auf ein Gutachten des Regensburger Wirtschaftsprofessors Jochen Drukarczyk erklärte Falk, dass es keinen Zusammenhang zwischen angeblichen Scheinumsätzen und dem Kaufpreis für seine frühere Firma Ision gebe. Weder habe er den Käufer Energis getäuscht, noch sei überhaupt ein Schaden entstanden. Falks Anwälte beantragten erneut, den Haftbefehl gegen den Millionenerben aufzuheben und das Verfahren auszusetzen, um Gutachten von weiteren Sachverständigen einzuholen.

Falks Auftritt vor der großen Strafkammer 20 des Hamburger Landgerichts war intensiv vorbereitet und geriet dem 35-jährigen Unternehmer zu einer Mischung aus Uni-Referat und wohl dosierten Rüpeleien gegen die Staatsanwaltschaft. "Ich bin es leid, mir von diesen Staatsanwälten sagen zu lassen, dass zwei plus zwei gleich fünf ist oder die Erde eine Scheibe", eröffnete er die Unfreundlichkeiten. "Es macht wenig Spaß, wenn man in Haft sitzt." Falk machte kein Hehl daraus, dass er die Staatsanwälte und wohl auch die Richter für schlichtweg unfähig erachtet, einen komplexen Vorgang wie die Bewertung und den Kauf eines Unternehmens nachzuvollziehen. Er bot sogar eine Erklärung für das Unvermögen der übrigen Prozessparteien an: "Konterintuitivität", das ist die Neigung des menschlichen Geistes zu schnellen Schlüssen, die falsch sein können.

Und dann zeigte Falk mit Laptop und Leinwand eine Powerpoint- Präsentation, der viele Zuschauer nur teilweise folgen konnten. Es ging um Planrechnungen und "Discounted Cash Flow", um "Base Case Scenarios" und "Bottom Up Planung", um Umsatzmultiplikatoren und kontaminierte Umsätze. Kern der Ausführungen: Der Vorwurf des Betrugs ist abwegig und mathematisch widerlegt, die Staatsanwaltschaft hat sich verrannt und will nun ihre Fehler nicht eingestehen, das Gutachten von Drukarczyk wird das gesamte Verfahren in eine neue Richtung lenken. Von seiner Unschuld ist Falk felsenfest überzeugt. "Wenn Sie einen Gutachter finden, der Drukarczyk öffentlich widerspricht, dann gehe ich nicht nur freiwillig zehn Jahre in den Knast", tönte er. "Dann lasse ich mir auch noch die Namen der Staatsanwälte auf den Oberarm tätowieren."

Der Vorsitzende Richter Nikolaus Berger gab sich durchaus beeindruckt. "Manches, was sie gesagt haben, ist angekommen", signalisierte er dem Angeklagten. Am kommenden Mittwoch soll Professor Drukarczyk als Sachverständiger gehört werden.

Falk steht wegen schweren Betrugs, Steuerhinterziehung und Kursmanipulation vor Gericht. Er soll durch Scheinumsätze den Börsenkurs seiner Internetfirma Ision in die Höhe getrieben und von Energis im Dezember 2000 einen weit überhöhten Kaufpreis kassiert haben. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Schaden auf mindestens 47 Millionen Euro. (dpa) / (jk)