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Feinstaubemissionen: Bundesregierung gibt Entwarnung bei Laserdruckern

Stefan Krempl

(Bild: Shutterstock/Proxima Studio)

Laserdrucker stellen laut der Exekutive doch keine "spezifische Gesundheitsgefahr" dar. Das Bundespresseamt habe sich dazu 2016 fehlerhaft geĂ€ußert.

Die Bundesregierung hĂ€lt es nicht fĂŒr nötig, Laserdrucker zur Gesundheitsvorsorge strenger zu regulieren. "In der Öffentlichkeit wird alle paar Jahre vereinzelt gemutmaßt, von den Emissionen aus Laserdruckern gingen große Gefahren aus", schreibt das federfĂŒhrende Bundesumweltministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke. Dies entspreche aber nicht dem Stand der Forschung.

Es gebe inzwischen eine "Vielzahl von soliden, wissenschaftlichen Untersuchungen" zu den Emissionen von Laserdruckern, deren Zusammensetzung und ihren "potenziellen gesundheitlichen Wirkungen", fĂŒhrt die Regierung aus. Auch die Innenraumlufthygiene-Kommission beim Umweltbundesamt (UBA) habe sich regelmĂ€ĂŸig mit Forschungsergebnissen zu diesem Bereich befasst, zuletzt 2017. Demnach seien Laserdrucker "eine von vielen Quellen fĂŒr Innenraumluftbelastungen". Sie stellten jedoch "keine spezifische Gesundheitsgefahr dar".

Diese EinschĂ€tzung teile auch die fĂŒr die GefĂ€hrdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zustĂ€ndige Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), heißt es in der Antwort [1]. Bei den Emissionen aus Laserdruckern und KopiergerĂ€ten handelt es sich demnach "um komplexe Gemische aus flĂŒchtigen Verbindungen, FlĂŒssigaerosolen und FeststĂ€uben" etwa von Papier, "die generell nur zu einem geringen Anteil Tonerstaub enthalten".

Laut BAuA resultierten daraus allgemein "keine relevanten Risiken, die fĂŒr eine GefĂ€hrdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zu berĂŒcksichtigen wĂ€ren", erlĂ€utert das Umweltministerium. Dabei sei fĂŒr Emissionen aus Laserdruckern und KopiergerĂ€ten der allgemeine Staubgrenzwert von Relevanz. Dieser werde an BĂŒroarbeitsplĂ€tzen weit – um etwa Faktor 100 – unterschritten.

Am 25. August 2016 hatte die Regierung in einer Mitteilung unter der Überschrift "Luftverschmutzung macht krank" dagegen noch Alarm geschlagen [2]. Feinstaubemissionen könnten erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben, hatte es darin geheißen. Die Exekutive und das Umweltbundesamt (UBA) stuften das PhĂ€nomen daher allgemein als gefĂ€hrlich ein.

Besonders bedenklich seien ultrafeine Partikel (UFP), die von der Lunge ins Blut aufgenommen werden könnten, lautete der Tenor damals in weiteren offiziellen EinschÀtzungen. Es sei möglich, dass sie "Thrombosen, Lungenkrebs, Asthma und viele weitere Krankheiten auslösen sowie sich auf das Herz-Kreislauf-System auswirken", schreibt die Linke. Als Quelle von UFP in InnenrÀumen habe das UBA unter anderem Drucker ausgemacht [3] und "die Vermeidung von Exposition am Arbeitsplatz, auch durch technische Mittel, sowie von Quellen im Innenraum" empfohlen.

Pro ausgedruckter Seite habe das Bundesamt fĂŒr Materialforschung bis zu 7,6 Milliarden Ultrafeinstaubpartikel gemessen, gibt die Oppositionsfraktion zu bedenken. Die Bundesregierung habe die GefĂ€hrlichkeit von Feinstaubemissionen aus Laserdruckern etwa in der ArbeitsstĂ€ttenverordnung von 2018 anerkannt, aber bislang keine Grenzwerte fĂŒr UFP festgelegt. Es gebe viele Studien, die die gesundheitsschĂ€digende Wirkung der Partikel belegten. So hatte auch das Bundesinstitut fĂŒr Risikobewertung schon 2008 auf mögliche Risiken durch Druckeremissionen verwiesen [4].

Die Linke erachtet es daher als unbedingt erforderlich, dass die Bundesregierung entsprechend dem Vorsorgeprinzip Grenzwerte fĂŒr UFP einfĂŒhrt und damit die Gesundheit von Menschen schĂŒtzt, die einen BĂŒroarbeitsplatz haben. Dabei gehe es nicht zuletzt um Mitarbeiter bundeseigener Behörden.

Die zitierte Mitteilung des Bundespresseamtes sei "fehlerhaft" gewesen und "kurz nach dem Erscheinen berichtigt" worden, hĂ€lt die Exekutive dagegen. Deshalb habe man keine Maßnahmen ergriffen und halte es auch aktuell nicht fĂŒr nötig, etwa Grenzwerte fĂŒr InnenrĂ€ume allgemein aufzustellen. ZusĂ€tzliche AufschlĂŒsse erhoffe man sich von einer vom UBA zwischen 2016 und MĂ€rz 2020 veröffentlichten Untersuchung zu UFP in der Umgebungsluft, die voraussichtlich im Februar 2021 veröffentlicht werde. Weitere Studien seien nicht geplant.

Zum Einsatz von Drucktechnologien will die Regierung laut dem Bescheid "keine Empfehlung" abgeben. In den Ministerien und nachgeordneten Behörden sowie Institutionen seien "Laser-, Tintenstrahl- und 3D-Drucker" in Betrieb. Man nutze GerÀte, "die möglichst energiesparend, kosteneffizient und emissionsarm sind". Dazu gebe es auch Hinweise wie ein Merkblatt zu "Tonerstaub und Emissionen von Druckern und Kopierern am Arbeitsplatz" der BAuA [5].

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(bme [7])


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Links in diesem Artikel:
[1] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923457.pdf
[2] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/luftverschmutzung-macht-krank-425482
[3] https://www.heise.de/select/ct/archiv/2010/8/seite-34
[4] https://www.heise.de/news/Bundesinstitut-Gesundheitliche-Beeintraechtigungen-durch-Laserdrucker-moeglich-200902.html
[5] https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/artikel17.pdf?__blob=publicationFile&v=2
[6] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
[7] mailto:bme@heise.de