Fernwärme: Bundesregierung will mehr Transparenz schaffen

Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an einer Verordnung, durch die der Fernwärmemarkt durchschaubarer werden soll. Verbraucherschützern reicht das nicht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 48 Kommentare lesen
Fernwärmeleitungen in Bremen

Fernwärmeleitungen in einer Baugrube Bremen.

(Bild: heise online / anw)

Lesezeit: 3 Min.

Verbraucherschützer und die Monopolkommission bemängeln zu wenig Wettbewerb auf dem Markt für Fernwärme und zu wenig Preistransparenz. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) arbeitet nun an einer Novellierung der Fernwärme-Verordnung (AVBFernwärmeV), um das zu ändern. Sie sieht beispielsweise vor, dass preisrelevante und andere Informationen an einer zentralen Stelle im Internet veröffentlicht werden. Dazu gehört auch eine Musterrechnung, aus der sich nachvollziehen lässt, wie eine Preisänderungsklausel angewendet wird. Der Entwurf der überarbeiteten Verordnung wird zurzeit von Ländern und Verbänden begutachtet und soll nach der Sommerpause ins Bundeskabinett.

Weiter sollen laut Referentenentwurf, der heise online vorliegt, Änderungsklauseln konkretisiert werden, um Preisanpassungen transparenter zu machen und an die Kostenentwicklung der tatsächlich eingesetzten Energieträger zu binden. Pauschale Berechnungen des Fernwärmeversorgers müssen Kunden einfach nachvollziehen können. Auch soll der wirtschaftliche Rahmen für die Versorgung mit Fernwärme stabilisiert werden.

"Kunden sollen durch Bestimmungen der AVBFernwärmeV gegen übermäßige Preiserhöhungen weiter geschützt werden", erläutert das BMWK gegenüber heise online. Im Streitfall könnten sie sich an Zivilgerichte wenden. Seit der aktuellen Legislaturperiode sei zudem zusätzlich eine Sammelklage in Form einer kollektiven Leistungsklage möglich. Solche hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Preiserhöhungen der Eon und Hansewerk Natur eingereicht.

Fermwärmeversorger würden zudem von der verschärften Missbrauchsaufsicht des Paragraf 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfasst. Das heißt, die Beweislast für die Angemessenheit der Preise liege nunmehr bei den Wärmeversorgungsunternehmen, erläutert das BMWK.

Bisher beobachtet der vzbv die Lage auf dem Fernwärmemarkt und kam zu dem Schluss, dass die Preise auf hohem Niveau sind. Generell kritisierte er, dass die Preise nicht systematisch kontrolliert würden, obwohl es sich bei Wärmenetzen um Monopole handele. Im Juli dieses Jahres empfahl die Monopolkommission "eindringlich", einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen. Das Bundeskartellamt prüft seit November 2023 Preisanpassungsklauseln bei Fernwärme.

Für den vzbv reichen die geplanten Änderungen an der AVBFernwärmeV bisher nicht. Für ihn fehlt vor allem eine Preisaufsicht, zumal es sich bei der Fernwärme um einen Monopolmarkt handelt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) meint hingegen, die Verbraucherpreise zu regulieren, wäre bürokratisch aufwendig und insbesondere für kleine Fernwärmenetze unverhältnismäßig.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

"Fernwärmepreise unterliegen der kartellrechtlichen Preismissbrauchsaufsicht, verstärkt durch die Erweiterung des § 29 GWB", betont der VKU. Regelmäßige Untersuchungen des Bundeskartellamts und erfolgreiche Klageverfahren zeigten, dass es bisher keine Anzeichen für ein kartellbehördliches Vollzugsdefizit im Bereich Fernwärme gebe. Der Verband der Energiewirtschaft BDEW findet es vor dem Hintergrund der Planungssicherheit richtig, dass in dem Entwurf die Vertragslaufzeit bei zehn Jahren für Erstverträge belassen werde.

(anw)