Frankreich: Datenschützer verhängen Millionen-Bußgelder gegen Google und Amazon

Frankreichs Datenschutzaufsicht wirft den Konzernen vor, ohne Einwilligung der Nutzer Tracking-Cookies gesetzt zu haben. Irlands Datenschützer wurden umgangen.

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(Bild: BigTunaOnline/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
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Mit hohen Bußgeldern will die französische Datenschutzaufsicht Google und Amazon dazu zwingen, ihre Cookie-Politik zu ändern. Wie die Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) am heutigen Donnerstag bekannt gab, soll Google 100 Millionen Euro bezahlen, Amazon wird mit 35 Millionen Euro zur Kasse gebeten.

In dem Verfahren geht es um Cookies, die nach Überzeugung der Behörde zum Werbetargeting dienen. Die CNIL bemängelt, dass auf den französischen Portalen von Google und Amazon Werbecookies gesetzt wurden bevor die Nutzer explizit ihre Zustimmung erteilt hatten.

Im Fall von Google wurde zwar ein Cookie-Dialog angezeigt, der Nutzern die Wahl ließ, die Datenschutzeinstellungen aufzurufen oder direkt auf das Angebot zuzugreifen. Nach Auffassung der Datenaufsicht reichte dies jedoch nicht aus, eine tatsächlich informierte Einwilligung zum Setzen von Werbe-Cookies zu erhalten. Zudem sei auch bei Nutzern, die der personalisierten Werbung ausdrücklich widersprochen hätten, immer noch ein Werbecookie gesetzt worden.

Zwar hatte Google bei einem Seiten-Update im September aufgehört, ungefragt Werbecookies zu setzen. Die seither angebotenen Informationen reichten aber immer noch nicht aus, um Nutzer darüber aufzuklären, welche Informationen verarbeitet werden und dass sie der Cookie-Speicherung auch widersprechen können. Weil die Speicherung 50 Millionen Internetnutzer in Frankreich betreffe und das Werbegeschäft von Google so weitreichende Konsequenzen habe, wurde Google LLC ein Bußgeld von 60 Millionen Euro, der Europazentrale in Irland zusätzlich 40 Millionen Euro Strafe auferlegt.

Im Fall von Amazon lauten die Vorwürfe ähnlich. So hat auch Amazon laut Darstellung der Behörde im September ein verbessertes Cookie-Banner eingerichtet. Dieser informiere die Nutzer aber immer noch nicht ausreichend. Die Höhe des Bußgeldes begründet Amazon mit der Bedeutung von Amazon für den E-Commerce in Frankreich und dem Werbegeschäft, bei dem einmal angesehene Artikel auch auf anderen Websites beworben werden.

Die Unternehmen haben nun drei Monate Zeit um ihre Angebote nach den Vorgaben der Datenschützer anzupassen. Sollte dies nicht geschehen, droht die CNIL mit weiteren Strafzahlungen von 100.000 Euro für jeden weiteren Tag Verzögerung.

Wie die Zeitung Le Monde berichtet zeigten sich beide Unternehmen verärgert über die Entscheidung. So verwies Google auf die unsichere Rechtslage und will sich um weitere Gespräche mit der Datenaufsicht bemühen. Amazon betonte, die Privatsphäre seiner Kunden bestmöglich zu schützen.

Eigentlich gilt in Europa nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein "One Stop Shop"-Prinzip, wonach nur eine Datenschutzbehörde für die Unternehmen letztlich zuständig ist. Im Fall von Google wäre das etwas Irland – doch die dortige Aufsichtsbehörde wird seit Jahren von europäischen Kollegen wegen Untätigkeit kritisiert. Deshalb berief sich die französische CNIL auf eine andere Rechtsgrundlage: Die europäische E-Privacy-Richtlinie wurde bereits vor der DSGVO in französisches Recht umgesetzt. Der Versuch der Harmonisierung zu einer neuen E-Privacy-Verordnung war jedoch bisher immer wieder an der Uneinigkeit europäischer Regierungen gescheitert, sodass die alten Vorschriften weiterhin gelten.

Die CNIL ist eine der europäischen Behörden, die den meisten Druck machen bei der Umsetzung des Datenschutzes. So hatte die CNIL bereits 2019 eine Strafe von 50 Millionen Euro gegen Google verhängt, die trotz rechtlicher Gegenwehr des Konzerns aufrechterhalten wurde.

(mho)