Frankreich: Ende mit der Anonymität im Internet

Ein neues Gesetz schreibt vor, dass jeder, der etwas veröffentlichen will, sich identifizieren muss.

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Von
  • Florian Rötzer

Das französische Parlament hat am 28. Juni ein Multimediagesetz verabschiedet, das unter anderem auch das Internet betrifft. Internetprovider sind nach dem aktualisierten "Loi sur la communication audiovisuelle" verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung, die nicht eine private Mitteilung ist, für eine korrekte Identifizierung des dafür Verantwortlichen zu sorgen, um diesen eventuell für seine Äußerungen haftbar machen zu können. Die Beendigung der Anonymität betrifft nicht nur Veröffentlichungen auf Websites, sondern beispielsweise auch Mitteilungen in Newsgroups, Mailinglisten oder Diskussionsforen. Zwar darf die Veröffentlichung selbst unter einem Pseudonym geschehen, doch der Internetprovider oder Contentanbieter, der die Veröffentlichung ermöglicht, muss die richtige Identität des Autors kennen. Ansonsten droht eine Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten und 50000 Francs. Sollte ein Internetprovider nicht in der Lage sein, den Verantwortlichen für eine Publikation auf einer Website nennen zu können, so kann er strafrechtlich für illegale Inhalte verantwortlich gemacht werden. Wenn jemand eine falsche Identität angibt, so wird auch er mit derselben Strafe belangt werden können.

Es steht zu vermuten, dass nun, nachdem die Barriere erstmals von Frankreich durchbrochen wurde, auch andere Regierungen Geschmack daran finden, zumindest im Raum ihrer Gesetzgebung Anonymität auf ähnliche Weise weitgehend zu verbannen.

Mehr in Telepolis: Frankreich hat mit der Anonymität im Internet Schluss gemacht. (fr)