Franzosen gründen "Reservat" für urheberrechtlich bedrohte Software

Zivilgesellschaftliche Organisationen haben in Frankreich eine Online-Domäne zum Schutz freier Software ins Leben gerufen, die durch die geplante Urheberrechtsreform verboten werden könnte.

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Zivilgesellschaftliche Organisationen haben in Frankreich ein "digitales Reservat" zum Schutz freier Software ins Leben gerufen, die durch die geplante Urheberrechtsreform verboten werden könnte. Die Online-Domäne wird gehostet auf den Servern des französischen Informationszentrums EUCD.info, das über die Folgen der EU-Urheberrechtsrichtlinie (European Copyright Directive) aufklärt. Als Kooperationspartner fungiert die Free Software Foundation France (FSF France). Der Verein hat angekündigt, das Recht zur Verbreitung der in das Reservat aufgenommenen freien Software-Applikationen bis vor dem Obersten Gerichtshof Frankreichs zu verteidigen.

Anlass für die Online-Aktion ist ein besonders umstrittener Paragraph im Entwurf für die Novelle des französischen Urheberrechtsgesetzes, das am 4. Mai vom Senat behandelt werden soll. Er geht zurück auf einen Änderungsantrag (PDF-Datei), der aufgrund seiner lobbyistischen Entstehungsgeschichte allgemein als "Vivendi-Universal-Klausel" bezeichnet wird. Ihr zufolge soll mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafe bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer "wissentlich" und öffentlich Software verbreitet, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Selbst die Verbreitung von Hinweisen auf solche Programme kann genauso streng geahndet werden.

Der Paragraph ist offensichtlich vor allem gegen P2P-Software gerichtet. Doch Kritiker fürchten angesichts der vagen Formulierung gewaltige Kollateralschäden. EUCD.info geht davon aus, dass mit der "surrealistischen" Klausel auch Chat-Programme sowie letztlich sämtliche Server-Software und -Protokolle wie HTTP, FTP oder SSH ins juristische Zwielicht geraten. Da alle Applikationen angesprochen würden, die für das Verfügbarmachen geschützter Dateien in Frage kommen, könnte dies auch gängigen Formen der Veröffentlichung freier Software einen Todesstoß versetzen. Direkt betroffen sein könnten den Gegnern der Klausel zufolge auch Open-Source-Applikationen zum Abspielen von Multimedia-Dateien wie VLC, da diese den Zugriff auf DVDs mit DeCSS-Verschlüsselung erlauben. Der oppositionelle sozialistische Abgeordneten Patrick Bloche befürchtete während der hitzigen Debatte über den Entwurf im Parlament, dass "französische Firmen, Ingenieure und Forscher auswandern und Software jenseits unserer Grenzen entwickeln werden". Andere Parlamentarier sprachen von einem "Todesstoß für freie Software".

Die Alarmglocken schrillten bei den Kritikern endgültig, als der Host-Provider OVH nach der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs in der Nationalversammlung einen Bann für freie P2P-Projekte ankündigte. Konkret schrieb der Anbieter seinen Kunden, dass er als erstes das Filesharing-Programm eMule von seinen Servern nehmen würde. Es wird unter anderem über die Plattform SourceForge bereit gehalten und fortentwickelt, die auch zahlreichen weiteren Open-Source-Projekten eine virtuelle Heimat bietet. OVH will die eMule-Seite nun aber nicht mehr auf seinem SourceForge-Spiegelserver bereithalten. Als Begründung habe der Anbieter bereits den "Terrortonfall" übernommen, heißt es bei EUCD.info, der aus der rechtlichen Verunsicherung rund um den umstrittenen Änderungsantrag der regierenden Konservativen erwachse.

"Wir schämen uns für Frankreich, dass freie Software für die Informationsübertragung unter einen Bann fällt", kommentiert Frederic Couchet, Präsident der FSF France, die Vorgänge. Allein die illegalen Verwendungsformen einzelner Software-Programme müssten bestraft werden, nicht die Werkzeuge an sich. Er appelliert an den Senat, die umkämpfte Klausel noch aus dem Gesetz zu streichen. Bis dahin oder andernfalls will EUCD.info den bedrohten Applikationen "Asyl" gewähren, um die Entwickler freier Software vor der "Auslöschung" zu bewahren. In das Online-Reservat Eingang gefunden haben bereits Programme wie der Azureus-Client für das P2P-Netzwerk BitTorrent, eMule, Solipsis, Maay und TinyP2P. Aber etwa auch Linux und Apache werden dort vorgehalten. Zur Begründung heißt es, dass der Linux-Kernel eine Interpretationssoftware für das Internetprotokoll TCP/IP enthalte und dieses von Urheberrechtsverletzern verwendet werde. So soll die Absurdität der im Raum stehenden Gesetzgebung deutlich werden.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (jk)