420 Millionen Euro gefordert: Google zahlt 3,2 Millionen Euro für Presseinhalte
Was Google an Medien für die Nutzung der Inhalte zahlt, bleibt zumeist vertraulich. Eine vorläufig zu zahlende Summe für Corint Media ist nun aber bekannt.
Google wird vorläufig 3,2 Millionen Euro jährlich für die Nutzung von Presserzeugnissen in Deutschland zahlen, das ist deutlich weniger als die von der Verwertungsgesellschaft Corint Media geforderten 420 Millionen Euro pro Jahr. Wie der US-Suchmaschinenbetreiber am Donnerstag mitteilte, wurden außerdem inzwischen Lizenzverträge mit mehr als 470 Publikationen abgeschlossen, darunter überregionale und regionale Zeitungen sowie Onlinemedien.
Die jetzt publik gemachte Zahlung ist Teil einer "mehrjährigen Interimsvereinbarung", der Konflikt zwischen der Verwertungsgesellschaft und Google über eine angemessene Vergütung der Mediennutzung ist damit nicht beendet. Beim Deutschen Patent- und Markenamt läuft das Schiedsstellenverfahren in der Hauptsache weiter.
Jahrelanger Streit mit Google
Mit der Übergangsvereinbarung ende jetzt auch eine langjährige Phase, in der Google die von Corint Media vertretenen Presseinhalte rechtswidrig genutzt habe, schreibt die Verwertungsgesellschaft. Die will sich jetzt aber weiter dafür einsetzen, dass die Summe noch deutlich steigt. Google hingegen geht davon aus, dass die jetzt festgesetzte Summe vom Patent- und Markenamt bestätigt wird. Die Höhe liege im Rahmen dessen, was in vertraulichen Verträgen mit nicht von Corint Media vertretenen Medien vereinbart wurde, hatte Google im Frühjahr erklärt. Damals hat sich der US-Konzern bereits zu einer rückwirkenden Zahlung von 5,8 Millionen Euro für die Nutzung der Inhalte seit Inkrafttreten der EU-Urheberrechtsrichtlinie im Juni 2021 zugestimmt.
Die Einigung auf eine Interimszahlung an Corint Media ist die jüngste Wendung in einer seit Jahren geführten Auseinandersetzung. Prinzipiell geht es um die Vergütung für die Nutzung von Medieninhalten durch die mit Abstand größte Internetsuchmaschine. Durch die EU-Urheberrechtsreform und das darin verankerte Leistungsschutzrecht wurde die Pflicht dazu europaweit verankert. Der Bundestag setzte die Vorgabe um, nachdem der erste Anlauf für eine Schutzklausel für Presseveröffentlichungen aus formalen Gründen vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert war. Demnach dürfen nur einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge aus einem geschützten Beitrag frei verwendet werden, sonst wird eine Lizenzgebühr fällig. Das Setzen von Links und private Verwendungen bleiben erlaubt.
Google verweist nun darauf, dass in Europa inzwischen mehr als 1.500 Verträge zur Lizenzierung von Verlagsinhalten geschlossen wurden. Corint Media weist darauf hin, dass es sich um die erste Lizenzvereinbarung handelt, die auf die Initiative eines unabhängigen Organs der Rechtspflege zurückgeht und nicht strikter Vertraulichkeit unterworfen ist. Die Verlagsgesellschaft vertritt unter anderem das größte europäische Medienhaus Axel Springer, das Handelsblatt, die Funke Mediengruppe und DuMont. Mit dem Spiegel, der Zeit, der FAZ, Gruner und Jahr und unter anderem auch Heise Medien hat Google eigene Lizenzvereinbarungen abgeschlossen.
(mho)