Funklöcher: Schwarz-Rot will genauen Atlas zur Netzabdeckung

Die große Koalition hat sich auf eine Reform des DigiNetz-Gesetzes und weitere Änderungen am TKG verständigt – mit Perspektive auf lokales Roaming.

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Mobilfunkmast

Funkloch in Brandenburg: Mit den Gesetzesänderungen soll auch der Mobilfunkausbau in der Fläche unterstützt werden.

(Bild: heise online)

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Die Bundesnetzagentur soll künftig eine Karte über die "tatsächliche, standortbezogene Mobilfunknetzabdeckung" veröffentlichen. Ausgewiesen werden müssen dabei auch "lokale Schwerpunkte für Verbindungsabbrüche bei der Sprachtelefonie". Die Netzbetreiber sollen verpflichtet werden, die dafür benötigten Daten an die Regulierungsbehörde zu liefern. Auf eine entsprechende Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) haben sich die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag geeinigt.

"Mit den deutlich erweiterten Kompetenzen kann die Bundesnetzagentur zukünftig bis auf die einzelne Funkzelle genau bei jedem Netzbetreiber ermitteln, wie die tatsächliche Mobilfunknetzabdeckung vor Ort ist", erläuterte Ulrich Lange, Vizechef der CDU/CSU-Fraktion. Mit der Gesetzesänderung will die Koalition laut Antrag den Verbrauchern vor Vertragsschluss Informationen über die aktuelle Netzabdeckung zur Verfügung stellen. Die abgerufenen Informationen und der damit erstellte erweiterte Infrastrukturatlas sollen "den Breitbandausbau in Deutschland insgesamt weiter" voranbringen.

Zugleich dienen die Auflagen der Koalition zufolge auch der Zusammenarbeit der Telekommunikationsunternehmen sowie der Identifizierung unterversorgter Gebiete. Die Bundesnetzagentur werde damit in die Lage versetzt, potenzielle Vorschriften zum lokalen Roaming beziehungsweise "aktiven Infrastruktur-Sharing" etwa von Funkmasten vorzubereiten, heißt es in dem Papier. Lange spricht hier angesichts der Kritik von vielen Seiten von "Ausnahmefällen", in denen Mobilfunknutzer eines Betreibers in ländlichen Regionen die Netze von Wettbewerbern gegen Entgelt mitnutzen könnten.

Ein konkreter Gesetzentwurf dazu ist laut Lange "für Herbst 2019 geplant". Bis dahin gibt es nochmals ein überschaubares Zeitfenster, in dem die Anbieter unter Beweis stellen sollten, "dass sie auch auf freiwilliger Basis gemeinsamen Netzausbau im ländlichen Raum mit allen Unternehmen zügig und zum maximalen Nutzen für alle Mobilfunkkunden vereinbaren können".

Zugleich will Schwarz-Rot die Zwangs- und Bußgelder bei Verstößen gegen Mobilfunkversorgungsauflagen deutlich verschärfen. Die Betreiber haben hier im Rahmen der Auktionen der jeweiligen Mobilfunkfrequenzen zugesichert, gewisse Abdeckungsquoten von bis zu 98 Prozent der Bevölkerung zu erfüllen. Fortan soll ein Bußgeld mit maximaler Höhe von einer Million Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden können, wenn sie die Zusagen nicht einhalten. Folgen sie Anordnungen der Netzagentur generell nicht, sind Zwangsgelder bis zu zehn Millionen Euro vorgesehen.

Diese Änderungen am TKG will Schwarz-Rot am Donnerstagabend durch den Bundestag bringen und gleichzeitig den umstrittenen Regierungsentwurf zur Reform des DigiNetz-Gesetzes beschließen. Hier konnten sich CDU/CSU und SPD nicht mehr zu Korrekturen durchringen, um einen besseren Schutz von Glasfaserprojekten vor dem parallelen Überbau durch Dritte zu erreichen.

Behörden sollen künftig Bauanträge als unzumutbar ansehen "können", wenn eine solche Doppelversorgung von Haushalten mit schnellem Internet droht. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um ein geplantes "öffentlich gefördertes Glasfasernetz" handelt. Wer kein Geld vom Staat bezieht, fällt also nicht unter die Klausel. Ferner bleibt es bei der Auflage, dass die Netze anschließend im Einklang mit dem "Open-Access-Prinzip" offen sein müssen für andere Diensteanbieter.

Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur hatte in seinem Referentenentwurf zunächst eine breitere Unzumutbarkeitsklausel vorgesehen, der Bundesrat aber Nachbesserungen gefordert. Die Glasfaserverbände Buglas und Breko beklagen daher die verpasste Chance, die "absolut schädliche Überbauproblematik schnell und zielführend zu lösen". Der Gesetzentwurf erlaubt es etwa, "die eigenwirtschaftlichen Baumaßnahmen für Glasfasernetze von kommunalen Unternehmen für eine Mitverlegung zu kapern". Die beiden Interessensgruppen hoffen nun, dass sich spätestens der Bundesrat bei dem "Sammelsurium" noch querlegt. (vbr)