GEMA: HP muss Gebühr für CD-Brenner zahlen

Künftig müssen ausnahmslos alle Hersteller für jeden in Deutschland verkauften CD-Brenner eine Urheberabgabe von 17 Mark zahlen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 224 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Stefan Labusga

Künftig müssen ausnahmslos alle Hersteller oder Importeure von CD-Brennern für jedes in Deutschland verkaufte Gerät eine Urheberabgabe von 17 Mark zahlen. Wie die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) heute mitteilte, hat die zuständige Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes damit erstmals eine Vergütungspflicht für digitale Vervielfältigungen anerkannt. Die 1965 ins Leben gerufene Vergütungspflicht gelte nun für digitale Vervielfältigungen ebenso wie bisher schon für analoge.

Der Spruch der Schiedsstelle soll einen Streit mit der Firma Hewlett-Packard (HP) beenden, die sich nach Darstellung der GEMA als einziger Hersteller geweigert hatte, die in Deutschland gesetzlich geregelte Abgabe für Urheber und Rechteinhaber im Bereich der privaten Vervielfältigung zu bezahlen. Der Einwand von HP, dass die CD-Brenner in erster Linie zur Datensicherung verwendet würden, sei für die Vergütungspflicht unerheblich. Die Schiedsstelle sehe es als erwiesen an, dass CD-Brenner dazu bestimmt und geeignet sind, urheberrechtlich geschützte Werke zu vervielfältigen. HP sei nun verpflichtet, für jedes seit dem 1. 2. 1998 verkaufte Gerät eine Vergütung von 17 Mark nachzuzahlen.

Der Vorstand der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), Prof. Dr. Reinhold Kreile, nannte die Entscheidung der Schiedsstelle einen "Meilenstein bei der Sicherung und Durchsetzung von Rechten in der digitalen Welt". So werde einmal mehr gezeigt, dass sich das System der Vergütung für private Vervielfältigungen in Deutschland bewähre. Es sei befriedigend, dass nun von Herstellern und Importeuren wie schon bei CD-Rohlingen eine Vergütung gezahlt werde. (sla)