GI-Tagung: Kontrollverlust zieht Demokratieverlust nach sich

Die Gesellschaft für Informatik beschäftigt sich auf einer Tagung mit den Auswirkungen neuer Technik, unter anderem der Online-Durchsuchung und dem E-Voting.

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Von
  • Anika Kehrer

Seit gestern tagt der Fachbereich Gesellschaft und Informatik der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) in Berlin-Adlershof. Die Workshops laufen noch bis morgen unter dem Motto "Transparenz durch Kontrolle – Kontrolle durch Transparenz".

Als Auftakt zog Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die 1996 aus Protest gegen den Großen Lauschangriff als Justizministerin zurückgetreten war, in der Keynote kräftig vom Leder gegen das "systematische und bedenkenlose" Untergraben des grundrechtlichen Datenschutzes. Verfassungswidrige Gesetze wie der Lauschangriff und die Rasterfahndung seien nicht auf mangelnden Sachverstand in der Behörde zurückzuführen, sondern es werde systematisch zu Gunsten der Überwachungssicherheit auf persönliche Freiheit verzichtet. Dass an dieser Tendenz etwas nicht stimmen kann, dämmere langsam auch den Abgeordneten im Bundestag. Denn für die seit 2005 durchgeführten knapp ein Dutzend Online-Durchsuchungen auf der Basis einer Dienstvorschrift seien sie durch Nicht-Information glatt außen vor gelassen worden.

Wer kontrolliert noch die Exekutive? Diese Frage stellt sich auch bei dem Verweis der Rechtspolitikerin auf die mögliche Aushebelung einer gegen die Vorratsdatenspeicherung gerichteten Verfassungsklage in Deutschland. Das könne geschehen, weil EU-Recht Vorrang vor Staatsrecht hat, erläuterte sie dieses "juristische Schmankerl" und lehnt sich nach eigenen Angaben dabei durchaus etwas aus dem Fenster. Wenn also Irland mit seiner zur Zeit anhängigen Verfassungsklage beim Europäischen Verfassungsgerichtshof scheitert, dann gibt es kein für die deutschen Bürger so leicht anrufbares Gericht mehr. Denn gegen Verfassungsbrüche in Deutschland, die nach EU-Richtlinien aber rechtskonform sind, ist das BVerfG machtlos (Solange-Rechtsprechung).

In dem Workshop "Demokratie und Onlinewahlen" stand ebenfalls das "neue" Demokratieverständnis zur Debatte, das sich durch fehlende demokratische Werte auszeichnet. Niemand wusste auf die Frage eine Antwort, warum Wählen mit Zettel und Stift denn eigentlich durch elektronische oder gar Online-Verfahren ersetzt werden müsse – außer, dass es bequemer ist. Die Wahlamtsleiter seien die stärksten Befürworter elektronischen Wählens wegen der Effizienz, sie haben aber gleichzeitig die geringste Ahnung von der Technik. Prof. em. Dr. Klaus Brunnstein (Hamburg), seit über 20 Jahren Spezialist für Computerangriffe und Präsident der International Federation for Information Processing (IFIP), hält sichere elektronische Wahlen beim derzeitigen Stand der Technik für ausgeschlossen. Er warnte vor der Salami-Taktik, bei der nur scheibenweise wahrgenommene Neuerungen den Blick auf größere Tendenzen verstreuen: Einmal eingeführt, zieht eine Technologie peu à peu weitere Entwicklungen nach sich. Und am Ende will es keiner gewusst haben.

So sei es, führte ein Teilnehmer aus, bei der herkömmlichen Urnenwahl im Prinzip für jedermann möglich, die Wahlzettel in der Urne im Wahllokal die ganze Zeit im Auge zu behalten und Manipulation oder sonstige Fehlerquellen zumindest zu bemerken. Während E-Voting auf den ersten Blick verlockend bequem erscheint, wird diese prinzipielle Transparenz dabei jedoch unbemerkt und nachhaltig ausgeschaltet. Denn selbst dann, wenn beispielsweise Wahlmaschinen durch die Opensource-Community im Vorfeld auf Herz und Nieren geprüft würden, könne man nicht ausschließen, dass während der konkreten Anwendung der Software Administrationsfehler oder Manipulationen vor sich gehen, und sie sind schlechterdings nicht zu detektieren. Die Wahl, der einzige Moment demokratischer Machtausübung im Leben vieler, entzieht sich dann der Kontrolle.

In Variation dazu stand die Herangehensweise von Rüdiger Grimm, Professor für IT-Risk-Management (Koblenz) und Mitglied im Herausgeberrat der Zeitschrift Datenschutz und Datensicherheit. Er verwies auf vielfältige Anwendungsbereiche elektronischer Wahl- oder Abstimmsysteme in Vereinen und Organisationen, bei denen nicht gleich die Durchschlagskraft einer Bundeskanzlerwahl zur Debatte steht. Grimm, der sicherheitstechnisch in die seit drei Jahren in der GI durchgeführten Onlinewahlen involviert ist, widerspricht der Vorstellung, dass Onlinewahlen zu spürbar mehr Wahlbeteiligung führten: In der GI haben zwar im ersten elektronischen Wahlgang rund zehn Prozent mehr Mitglieder gewählt, im folgenden Jahr sank die Wahlbeteiligung aber wieder um fünf Prozent. Onlinewahlen, die schon den nächsten Schritt nach elektronischen Wahlmaschinen bedeuten, haben Experimentier- und Entlastungspotenzial – aber im politischen Bereich nichts zu suchen, wie auch der GI-FAQ zu elektronischen Wahlen zu entnehmen ist.

Wer kann welche Risiken unter welchen Umständen in Kauf nehmen? Obwohl noch Diskussionsbedarf besteht, bereiteten zwei Dinge deutliches Unbehagen: eine schleichende Gewöhnung an das E-Voting ohne Überblick über die soziotechnische Transformation des politischen Systems, die sich nur bruchstückhaft manifestiert zum Beispiel in E-Pass, E-Health, Mitmach-Web und elektronischer Verkehrsüberwachung; und eine selbst für Experten teilweise undurchsichtige Technik. (Anika Kehrer) (ps)