"Game over" für Filesharer in der Schweiz

Nach den seit Anfang November verschickten Instant Messages mit "letzten Warnungen" kündigt die Schweizer Musikindustrie nun juristische Schritte an.

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Die Schweizer Musikindustrie will künftig nicht mehr nur juristisch gegen jene vorgehen, die professionell oder semiprofessionell unerlaubt Musik vertreiben. Künftig sollen auch private "Raubkopierer" belangt werden, gibt die Schweizer Landesgruppe der International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI) bekannt. Die nun verkündete Aktion "Game Over" richte sich in einem ersten Schritt gegen Privatleute, die viele Musikstücke illegal im Internet verbreiten. Die IFPI will zivilrechtliche und in "besonders schwerwiegenden Fällen" auch strafrechtliche Verfahren einleiten. Weitere Schritte sollen folgen. Die Aktion sei nicht auf bestimmte P2P-Netze beschränkt, sondern umfasse neben den internationalen Tauschbörsen auch lokale Schweizer Plattformen.

"Das Segment der professionellen und semiprofessionellen Raubkopierer existiert in der Schweiz de facto nicht mehr", sagt Beat Högger von der IFPI Schweiz. "1500 Fälle wurden verfolgt, 1200 davon konnten bereits abgewickelt werden." Private "Raubkopierer" seien bisher nicht belangt worden, weil die Musikwirtschaft auf "die in der Schweiz verankerte Tradition individueller Verantwortung vertraut" habe. Dazu gehöre auch der Respekt vor dem Eigentum anderer. "Es hat sich aber leider gezeigt, dass der durch private Raubkopierer entstandene wirtschaftliche Schaden in der Schweiz größer ist als im Rest Europas", bedauert Högger. Die IFPI beziffert den Schaden für das Jahr 2001 auf 135 Millionen Franken und 600 Arbeitsplätze für Textdichter, Komponisten, Interpreten, Musiker, Labels, Tonstudios, Techniker und Händler.

Seit Anfang November verschickte die IFPI Schweiz über Instant Messages "letzte Warnungen" an Tauschbörsenteilnehmer. Darin werden sie darauf hingewiesen, dass sie Musikdateien ohne Zustimmung der Rechteinhaber anbieten. Mit der seinerzeit bereits vorangekündigten Aktion "Game Over" geht es der IFPI Schweiz "vorwiegend um erwachsene, berufstätige Menschen, die sich Musik leisten können und nicht um ein paar Kids. Diese Erwachsenen stehlen Musik, weil sie hoffen, nicht dabei erwischt zu werden", erläutert Högger. Auf sie können Schadensersatzansprüche zwischen 3000 und 10.000 Schweizer Franken zukommen.

Um die Raubkopierer "auf frischer Tat zu ertappen, protokollieren die Fahnder den illegalen Download", schildert die IFPI. "Dabei hinterlässt ein User seine IP-Adresse, die seinem Provider zugewiesen werden kann. Der Provider kennt die Identität dieses Benutzers und kann diesem die illegale Handlung zuordnen." (anw)