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Gegen Kinderpornografie: Innenminister fordern schÀrfere Strafen und Vorratsdatenspeicherung

Stefan Krempl
Vorratsdatenspeicherung

(Bild: asharkyu/Shutterstock.com)

Die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe fĂŒr sexuellen Missbrauch von Kindern und die Verbreitung entsprechender Aufnahmen sollen auf ein Jahr angehoben werden

Die Innenminister von Bund und LĂ€ndern haben auf ihrer am Freitag beendeten Konferenz (IMK) fĂŒr einen deutlich schĂ€rferen Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch plĂ€diert. Der Bund soll demnach die einschlĂ€gige gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe "vor allen Dingen auch fĂŒr Straftaten im Bereich der Kinderpornografie" auf ein Jahr verlĂ€ngern. Solche Vergehen sollen damit grundsĂ€tzlich als Verbrechen eingestuft werden. Die Höchststrafe fĂŒr den Besitz von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs wollen die Ressortleiter von drei auf fĂŒnf, die fĂŒr das Verbreiten von fĂŒnf auf zehn Jahre angehoben wissen.

Vorratsdatenspeicherung

Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte seinen Einsatz dafĂŒr zu, "dass wir in der Bundesregierung ein stimmiges und umfassendes Paket schnĂŒren, um ein entschiedenes Zeichen gegen Kindesmissbrauch zu setzen". Insbesondere drĂ€nge er auf eine "deutliche Intensivierung der Strafverfolgung und StrafverschĂ€rfung". Der CSU-Politiker plĂ€dierte dafĂŒr, zunĂ€chst auf freiwilliger Basis eine entsprechende "Meldepflicht" fĂŒr nationale Provider einzufĂŒhren und dafĂŒr eine zentrale Plattform beim Bundeskriminalamt (BKA) zu errichten. Im Rahmen des Ansatzes "Löschen statt Sperren" [9] arbeiten die Zugangsanbieter ĂŒber Beschwerdestellen [10] aber bereits sehr eng mit dem BKA zusammen.

Laut dpa haben BKA-PrĂ€sident Holger MĂŒnch und "mehrere" Ressortchefs bei dem Treffen auch fĂŒr eine "auf Kinderpornografie beschrĂ€nkte Vorratsdatenspeicherung" geworben. Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) habe erklĂ€rt, dass Seehofer der Runde einen entsprechenden Vorschlag prĂ€sentierte. Details dazu waren zunĂ€chst nicht zu erfahren: Das Bundesinnenministerium reagierte bis zum Nachmittag nicht auf eine Anfrage von heise online, ob es dabei um einen Versuch gehe, die hierzulande vor dem Aus stehende Vorratsdatenspeicherung durch einen auf sexuelle MissbrauchsfĂ€lle beschrĂ€nkten Zugriff doch noch beibehalten zu können.

Die anlasslose Protokollierung von Nutzerspuren ist hierzulande aufgrund mehrerer Gerichtsentscheide in der Praxis derzeit ausgesetzt [11]. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird wegen zahlreicher anhĂ€ngiger Beschwerden [12] in diesem Jahr erwartet. Selbst Bayern zweifelt in dem Verfahren an [13], dass das geltende einschlĂ€gige Gesetz [14] den strengen Vorgaben des EuropĂ€ischen Gerichthofs [15] (EuGH) entspricht. Der grĂ¶ĂŸte Knackpunkt sei, dass die Maßnahme "grundsĂ€tzlich anlasslos, generell und damit flĂ€chendeckend zu erfolgen hat".

Provider mĂŒssen laut den hiesigen Vorgaben Verbindungsinformationen ihrer Kunden zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang speichern. E-Mail-Verkehr bleibt außen vor. Ermittler dĂŒrfen derzeit bei Straftaten von "erheblicher Bedeutung" vor allem nach dem vergleichsweise breiten Katalog aus Paragraf 100a Absatz 2 Strafprozessordnung [16] (StPO) auf die Informationen zugreifen. Eingeschlossen sind etwa Raub oder Erpressung, Computerbetrug oder Steuerhinterziehung, aber auch "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften". Selbst bei Delikten, die "mittels Telekommunikation" begangen werden, können Strafverfolger Zugang erhalten.

BKA-Chef MĂŒnch hatte vorige Woche gemeinsam mit der Deutschen Kinderhilfe eine Sonderauswertung zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 [17] mit Schwerpunkt "sexueller Kindesmissbrauch" vorgestellt. Im vorigen Jahr sind demnach 136 Kinder gewaltsam zu Tode gekommen. Bei den Zahlen zu Misshandlungen ist zwar ein leichter RĂŒckgang von 4247 auf 4180 betroffene Kinder zu verzeichnen. Im Bereich sexuelle Gewalt sind einschlĂ€gige Delikte aber um 6,43 Prozent gestiegen gegenĂŒber dem Vorjahr. Auch die erfassten FĂ€lle zur "Herstellung, zum Besitz und zur Verbreitung" sogenannten kinderpornografischen Materials sind von 6512 auf 7449 um 14,39 Prozent nach oben gegangen.

Der Beauftragte der Bundesregierung fĂŒr Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, forderte nach den MissbrauchsfĂ€llen von LĂŒgde und Staufen schĂ€rfere Ermittlungsmöglichkeiten: "Die IP-Adresse fĂŒhrt zum TĂ€ter, weshalb wir in Deutschland dringend eine EU-rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung brauchen." Die Verbreitungsmöglichkeiten sexueller Missbrauchsdarstellungen ĂŒber das Internet stellten die Polizeibehörden zunehmend vor Herausforderungen, ergĂ€nzte MĂŒnch [18]. In vielen FĂ€llen sei die IP-Adresse der einzige Ansatzpunkt, um TĂ€ter zu identifizieren. Umso wichtiger sei es, "dass die gesetzlichen Mindestspeicherpflichten der Telekommunikationsanbieter umgesetzt und eingehalten werden".

Forscher des Max-Planck-Instituts fĂŒr auslĂ€ndisches und internationales Strafrecht hatten 2011 in einer Studie zur Vorratsdatenspeicherung ausgefĂŒhrt [19], dass die einschlĂ€gige Debatte bestimmt sei "durch den Verweis auf EinzelfĂ€lle und eine besondere Betonung der besonderen SchutzbedĂŒrftigkeit" etwa von jungen Menschen. Diese komme "in den unĂŒbersehbaren Verweisen auf das Leid sexuell missbrauchter Kinder" zum Ausdruck. Dabei werde der Einzelfall als "typisch" ausgewiesen, "ohne dass dies aber empirisch belegt" wĂ€re. Das BKA hĂ€lt dagegen [20]: "Polizeiliche Experten konstatieren aufgrund langjĂ€hriger Praxiserfahrung, dass die angefĂŒhrten FĂ€lle sehr wohl beispielhaft" seien." Bei fehlenden Vorratsdaten handle es sich um "typische Ermittlungshemmnisse".

"GefĂŒhlt zum einhundertsten Mal fordern Vertreter deutscher Sicherheitsbehörden, Millionen von Internetnutzern im Rahmen der sogenannten Vorratsdatenspeicherung anlasslos zu ĂŒberwachen", kritisierte der linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko den neuen Anlauf gegenĂŒber heise online. Mit gutem Grund sei diese Praxis aber zunĂ€chst 2010 vom Bundesverfassungsgericht fĂŒr verfassungswidrig und nichtig sowie auch 2016 vom EuGH fĂŒr illegal erklĂ€rt worden.

Der fĂŒr die Piraten ins EU-Parlament eingezogene Volksvertreter Patrick Breyer unterstrich, dass die AufklĂ€rungsquote bei Internetdelikten schon heute mit 65 Prozent ĂŒberdurchschnittlich hoch sei und bei pornografischen Darstellungen sogar bei rund 90 Prozent liege. Die jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellende Vorratsdatenspeicherung sei daher "ein völlig untaugliches Mittel zum Schutz von Kindern, umgekehrt dient AnonymitĂ€t ihrem Schutz".

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnte anlĂ€sslich der IMK vor einer grenzenlosen Datensammlung unter dem Deckmantel der Sicherheit: "Aus jeder Datenquelle zu schöpfen, die technisch möglich ist, sollte nicht das Credo eines liberalen Rechtsstaats sein", gab DAV-PrĂ€sidentin Edith Kindermann zu bedenken. Es dĂŒrfe keine Automatismus geben, dass der Staat auf immer neue Quellen wie Fahrzeugdaten, Smart-Home-GerĂ€te oder Sprachassistenten [21] zuzugreifen wolle. Das Bundesverfassungsgericht habe wiederholt etwa in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung von einem unzumutbaren "GefĂŒhl des Überwachtwerdens" fĂŒr den Einzelnen gesprochen. Bei dem im Vorfeld besonders umstrittenen Beschluss zur "Erkennung, Sicherung und Auswertung digitaler Spuren" [22] ergĂ€nzten die Innenminister, dass es um Dateninhalte gehe, "die aufgrund der heutigen rechtlichen Grundlagen bereits erhoben und gespeichert werden". (jk [23])


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  1. https://www.heise.de/news/Bundesnetzagentur-setzt-Vorratsdatenspeicherung-aus-3757527.html
  2. https://www.heise.de/news/Europaeischer-Gerichtshof-bekraeftigt-Anlasslose-Vorratsdatenspeicherung-ist-illegal-3578920.html
  3. https://www.heise.de/news/Gesetz-zur-neuen-Vorratsdatenspeicherung-tritt-in-Kraft-3046114.html
  4. https://www.heise.de/news/Vorratsdatenspeicherung-2-0-Grundrechtsverletzung-mit-Zuckerguss-2655649.html
  5. https://www.heise.de/news/Hintergrund-Die-Vorratsdatenspeicherung-Eine-Geschichte-des-Policy-Laundering-2165953.html
  6. https://www.heise.de/news/Analyse-EuGH-beerdigt-die-Vorratsdatenspeicherung-2166159.html
  7. https://www.heise.de/news/EuGH-Regeln-zur-Vorratsdatenspeicherung-verstossen-gegen-EU-Recht-2165604.html
  8. https://www.heise.de/news/Bundesverfassungsgericht-legt-Huerde-fuer-kuenftige-Vorratsdatenspeicherung-hoch-944021.html
  9. https://www.heise.de/news/Kinderpornographie-im-Internet-Anzahl-der-Meldungen-mehr-als-verdoppelt-4155145.html
  10. https://www.heise.de/news/Internet-Hotline-Kaum-noch-Beschwerden-ueber-Hassrede-4333112.html
  11. https://www.heise.de/news/Bundesnetzagentur-setzt-Vorratsdatenspeicherung-aus-3757527.html
  12. https://www.heise.de/news/Verfassungsbeschwerde-30-000-Buerger-wehren-sich-gegen-die-Vorratsdatenspeicherung-3505100.html
  13. https://www.heise.de/news/Vorratsdatenspeicherung-Bayern-zweifelt-Vereinbarkeit-mit-EU-Rechtsprechung-an-4297701.html
  14. https://www.heise.de/news/Bundestag-fuehrt-Vorratsdatenspeicherung-wieder-ein-2849174.html
  15. https://www.heise.de/news/Europaeischer-Gerichtshof-bekraeftigt-Anlasslose-Vorratsdatenspeicherung-ist-illegal-3578920.html
  16. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html
  17. https://www.kindervertretung.de/de/presse/pressemitteilungen/pressekonferenz-zur-vorstellung-der-zahlen-kindlicher-gewaltopfer-2018/2019-06-06/171/
  18. https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/190606_PKDeutscheKinderhilfe.html
  19. https://www.heise.de/news/Studie-Vorratsdatenspeicherung-verbessert-die-Aufklaerungsquote-nicht-1423035.html
  20. https://netzpolitik.org/2018/luegen-fuer-die-vorratsdatenspeicherung-das-bka-praesentiert-neue-propaganda-wir-kontern/#spendenleiste
  21. https://www.heise.de/news/Smart-Home-Innenminister-planen-Zugriff-auf-Daten-von-Alexa-Co-4439526.html
  22. https://www.heise.de/news/Kritik-an-moeglichem-Daten-Zugriff-auf-Smart-Home-Geraete-haelt-an-4443282.html
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