Geheimdienstkoordinator im NSA-Ausschuss: BND darf Parlamente überwachen

BND-Aufseher Günter Heiß hatte nach eigenen Angaben lange keinerlei Anhaltspunkte, dass der Auslandsgeheimdienst im großen Stil Partner und Freunde ausspähte: "Wir wähnten uns im Stande der Unschuld."

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 44 Kommentare lesen
BND, Bad Aibling
Lesezeit: 6 Min.
Inhaltsverzeichnis

Dass der BND illegitim bis März 2015 mit eigenen Zielvorgaben und Selektoren der NSA Organisationen in befreundeten Nato- und EU-Mitgliedsstaaten abhörte, erschloss sich Günter Heiß, der im Bundeskanzleramt die Fachaufsicht über den Bundesnachrichtendienst leitet, auch nach den Snowden-Enthüllungen jahrelang nicht. "Wir hatten keine Anzeichen, dass der BND Suchbegriffe nutzt, die er nicht sollte", erklärte er am Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Auf Nachfragen der erstaunten Abgeordneten wiederholte er mehrfach: "Wir hatten keine Anhaltspunkte."

Nach der zweiten Ansage von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Ende Oktober 2013, dass "Ausspähen unter Freunden" gar nicht gehe, gab es dem Zeugen zufolge zwar ein Gespräch zwischen ihm, dem damaligen Kanzleramtschef Ronald Pofalla und Gerhard Schindler, der noch BND-Präsident war. Dieser habe dabei vorgetragen, es könne "in Krisengebieten" wie Afghanistan dazu kommen, dass eine Botschaft auch eines Partnerstaats überwacht werden könne. Obwohl dies prinzipiell vom Auftragsprofil der Bundesregierung gedeckt sei, habe man dann "zu dritt entschieden, diese Informationserhebung zu unterlassen".

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Schindler habe dies selbst vorgeschlagen und das Resultat als Weisung mitgenommen, erläuterte der schon zum dritten Mal Vernommene. Allen Beteiligten sei damit klar gewesen: "Das lassen wir jetzt, Punkt." Ein Protokoll der Unterredung sei nicht erstellt worden. Es seien die höchsten "Würdenträger" zusammengekommen, legte der 64-Jährige sein damaliges Verständnis dar. "Das spricht dafür, dass man da nicht eine gesonderte Kontrolle einführen muss. Das passiert dann auch, darauf habe ich mich verlassen." Er habe daher weder seine Arbeitsebene noch das Parlamentarische Kontrollgremium informiert: "Für mich war die Sache erledigt." Die Rede sei eh von Einzelfällen gewesen.

Heiß war seiner Aussage nach nicht bekannt, dass die Weisung Schindlers im BND zu den entscheidenden Außenstellen nur mit Müh und Not durchdrang und das Ausmaß der unerwünschten Ausspähpraxis auch von Partnern viel größer war. Er und seine Mitstreiter im Kanzleramt hätten in Folge in Folge auch durch Antworten aus dem BND auf parlamentarische Anfragen "keinen Anlasspunkt, bösgläubig zu sein". Er räumte ein, dass daraufhin auch einige der Auskunftsersuchen der Abgeordneten falsch beantwortet und erst deutlich später korrigiert worden seien.

Der Ausdruck der beim BND mittlerweile geführten "Quarantäneliste" mit deutlich mehr Selektoren, die gegen "deutsche Interessen" verstießen, fiel laut Heiß erst bei einem Besuch des neuen Kanzleramtschefs Peter Altmaier (CDU) und des Geheimdienstbeauftragten Klaus-Dieter Fritsche im März 2015 in der BND-Zentrale in Pullach. "Bis dahin wähnten wir uns im Stande der Unschuld", versicherte der Verwaltungsjurist. Von den faulen BND-Suchmerkmalen sei er "wirklich überrascht" gewesen, die Tatsachen seien in dem Dienst lange nicht über die Unterabteilungsleiterebene hinausgekommen.

In Folge seien unter anderem "sämtliche 28 Top-Level-Domains" der EU-Staaten "herausgeschmissen" worden, gab der Geheimdienstkoordinator zu Protokoll. Der BND-Datenfilter sei deutlich geschärft, eine Qualitätssicherung mit Kontrollgruppen eingeführt worden. Seitdem dürfe es keinen Selektor mehr geben ohne Begründung oder Verweis auf das Sachgebiet, aus dem heraus er gesteuert werde. Es existiere aber weiter keine Möglichkeit, die inhaltliche Deutung "in der Wirklichkeit zu überprüfen", jede Zielvorgabe also etwa einer als Terrorist bekannten Person zuzuordnen.

Selbst zwischenzeitliche Gespräche über ein Abkommen "für eine gegenseitige Freistellung von Überwachung" mit Partnern wie der NSA waren laut Heiß kein Anlass in der Regierungszentrale dafür, noch mal zu schauen, wie die BND-Abhörpraxis ist. Man sei dabei "guten Gewissens" gewesen. Vor März 2015 habe es auch das Thema "feindlicher", illegitimer NSA-Selektoren nicht gegeben, auch nicht das solcher Suchmerkmale im großen Stil bei der heimischen Behörde eingesetzt wurden. Dass der BND dazu "unzutreffende Informationen" geliefert habe, sei dort personell aber ohne Folgen geblieben.

Er selbst könne sich ebenfalls weder an Kritik noch an Lob "von oben" erinnern, teilte Heiß nüchtern mit. Bei mehreren Ausschussmitgliedern stießen seine Ausführungen auf Unverständnis. SPD-Obmann Christian Flisek sprach von einem "Offenbarungseid für das Funktionieren der Aufsicht" und einem Armutszeugnis. "Sie haben die Augen zugemacht", warf er dem Zeugen vor. Der Grüne Konstantin von Notz zeigte sich "zutiefst frustriert", dass offenbar niemand Schuld haben solle. Seine Kollegin von den Linken, Martina Renner, fragte, ob sich das Kanzleramt vom BND an der Nase herumführen lasse. Spätestens ab dem Hinweis, dass das Kanzlerinnen-Handy abgehört worden sei, hätte man nachforschen müssen, ob der BND nicht auch Minister, Präsidenten, Regierungsstellen oder Volksvertreter ausforsche.

Abgeordnete seien per se nicht sakrosankt, erwiderte der Angegriffene. "Es ist durchaus möglich, Parlamente zu überwachen." Es komme aber darauf an, "in welchem Land". Details dazu könne er öffentlich nicht erörtern. Generell "haben wir viele andere Dinge aufbereiten müssen im Rahmen der Snowden-Veröffentlichungen. Da haben wir uns nicht noch Extra-Themen gesucht."

Unklar blieb, wieso Schindler nach der Dreierrunde im Oktober 2013 eine vergleichsweise umfassende Weisung erteilte, EU-Institutionen und Nato-Partner generell nicht mehr abzuschöpfen, im Kanzleramt zuvor aber nur von einzelnen betroffenen Botschaften gesprochen haben soll. Er hätte sich gewünscht, dass der damalige BND-Chef der Aufsicht Einsicht in die tatsächliche Menge der Fälle gegeben hätte, konstatierte Heiß. Das Ergebnis wäre zwar sicher das gleiche gewesen, "aber wir hätten uns dann wohl noch einmal berichten lassen". Schindler habe die Sache "vereinfacht" dargestellt. Dieser hatte vorige Woche aber ausgesagt, in dem Gespräch eine "erhebliche Anzahl" ausgespähter Einrichtungen von Partnern erwähnt zu haben. (mho)