Gemischte Reaktionen auf Urteil zum "Großen Lauschangriff"

Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützer und Politiker aller Couleur sehen das Verfassungsurteil zum Großen Lauschangriff mit einem lachenden und einem weinenden Auge.

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Von
  • Angela Meyer

Datenschützer, Bürgerrechtler, Sicherheitsbehörden und Innenpolitiker werden in den nächsten Tagen vor allem ein Dokument gründlich studieren: das über 100 Seiten lange Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff, das inzwischen online in voller Länge verfügbar ist. Einen "richtungsweisenden" Spruch haben die Träger der roten Roben in Karlsruhe produziert, sind sich alle Beobachter mit der Einschätzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, einig.

Doch ansonsten zieht man sehr unterschiedliche Schlüsse aus der teilweisen Ablehnung der 1998 von einer Mehrparteien-Koalition eingeführten Strafverfolgungsmaßnahme: Vertreter der CDU sehen die akustische Wohnraumbespitzelung im Grundsatz gebilligt. Das Bundesjustizministerium betitelt seine Stellungnahme gar: "Karlsruhe bestätigt: 'Großer Lauschangriff' verfassungsgemäß".

Dagegen fordert nicht nur die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die gemeinsam mit anderen die Klage eingereicht hatte, eine klare Kurskorrektur entgegen der mit den "Schily-Gesetzen" zur Terrorismus-Bekämpfung eingeschlagenen Richtung. "Meine erste Reaktion war Enttäuschung", zeigt sich gar Thilo Weichert, stellvertretender Landesdatenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, unzufrieden mit dem höchstrichterlichen Votum. Weichert hatte gehofft, dass die Verwanzung der privaten vier Wände insgesamt gekippt und die Unantastbarkeit der Wohnung wiederhergestellt würde.

Einen ausführlichen Bericht zur Einschätzung des Urteils, mit dem das Bundesverfassungsgericht den "Großen Lauschangriff für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte, bringt c't aktuell: (anm)