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Generalstaatsanwalt: "Die Sicherheit hÀngt nicht vom Filesharing ab"

Holger Bleich

Der Schleswig-Holsteiner Generalstaatsanwalt erklĂ€rte, im nördlichen Bundesland werden kĂŒnftig keine Tauschbörsennutzer mehr ermittelt, sofern es sich um "kleine Fische" handelt.

Die Schleswig-Holsteiner Staatsanwaltschaften sind angehalten, IP-Adressen von Tauschbörsennutzern in den meisten FÀllen nicht mehr zu ermitteln. Dies berichtet das Hamburger Abendblatt [1] und beruft sich auf Aussagen des Schleswig-Holsteiner Generalstaatsanwalts Erhard Rex. Demnach hat Rex in einer Pressekonferenz zur Jahresbilanz seiner Behörde betont: "Die Sicherheit in Schleswig-Holstein hÀngt nicht vom Filesharing ab."

Der Ermittlungsaufwand sei meist nicht verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig, es gehe um "kleine Fische" und "typische Jugenddelikte". Rex schloss allerdings nicht aus, dass die Staatsanwaltschaften in schwereren FĂ€llen, etwa wenn brandneue Filme oder Nazipropaganda getauscht werden, weiterhin die persönlichen Daten der P2P-Nutzer ermitteln.

Immer mehr Staatsanwaltschaften verweigern der Medienindustrie inzwischen die UnterstĂŒtzung bei der Ermittlung von Tauschbörsennutzern. Nachdem die Staatsanwaltschaften in Wuppertal und Duisburg erklĂ€rt hatten, derlei Verfahren ohne Provider-Anfrage einzustellen [2], schob jĂŒngst auch das Landgericht SaarbrĂŒcken der massenhaften Ermittlung von Tauschbörsennutzern per Beschluss einen Riegel vor [3].

Am heutigen Freitagmittag wird der Bundestag aller Voraussicht nach [4] den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch fĂŒr die Medienindustrie bei aufgespĂŒrten Urheberrechtsverletzungen beschließen. Damit könnte der Umweg ĂŒber die Staatsanwaltschaften ohnehin wegfallen. Allerdings ist vorgesehen, dass ĂŒber die Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten ein Richter entscheiden muss (so genannter "Richtervorbehalt"). (hob [5])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-198701

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.abendblatt.de
[2] https://www.heise.de/news/Staatsanwaltschaft-verweigert-Ermittlung-von-Tauschboersennutzern-192963.html
[3] https://www.heise.de/news/Keine-Akteneinsicht-fuer-die-Musikindustrie-bei-Filesharing-194998.html
[4] https://www.heise.de/news/Weg-frei-fuer-Auskunftsanspruch-gegen-Internetprovider-bei-Urheberrechtsverletzungen-197735.html
[5] mailto:hob@ct.de