Gericht stoppt schärfere Vergaberegeln beim US-Patentamt

Ein US-Bundesgericht hat GlaxoSmithKline eine einstweilige Verfügung gewährt, wonach das US-Patentamt bestehende Möglichkeiten zur beliebigen Überarbeitung von eigentlich zurückgewiesenen Anträgen zunächst aufrecht erhalten muss.

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Ein US-Bezirksgericht in Virginia hat GlaxoSmithKline eine einstweilige Verfügung gewährt, wonach das US-Patentamt bestehende Möglichkeiten zur beliebigen Überarbeitung von eigentlich bereits zurückgewiesenen Anträgen auf gewerbliche Schutzrechte zunächst aufrecht erhalten muss. Eigentlich sollten die schärferen Vergaberegeln bei der US-Behörde am heutigen Donnerstag in Kraft treten, obwohl sie etwa auch beim US-Senator Chuck Schummer, einem Demokraten, Besorgnis (PDF-Datei) ausgelöst hatten. Der britische Pharmariese konnte den Bundesrichter James Cacheris aber davon überzeugen, dass die neuen Bestimmungen ihm und "anderen innovativen Firmen" nicht wieder gut zu machenden Schaden zugefügt hätten. Aber auch kleine Firmen und unabhängige Erfinder hatten befürchtet, dass sie Patentierungen teurer zu stehen kommen könnten.

Die umstrittene vorgeschlagene Norm sieht vor, dass Antragsteller ihre zur Prüfung eingereichten Patentansprüche nur noch zweimal in so genannten Verlängerungsersuchen ohne Weiteres überarbeiten können. Sollte ihr Gesuch danach immer noch bei den Prüfern durchfallen, müsste eine weitere Korrektur des Antrags gesondert begründet werden. Gerade Medikamentenproduzenten betrachten die bisher bestehenden unbegrenzten Möglichkeiten zur Ergänzung der erhobenen Ansprüche dagegen als essenziell, da sie ihre Anträge auf zeitlich befristete Monopolrechte oft bereits frühzeitig stellen und dann im Lauf der Zeit noch weitere Informationen über eine Erfindung nachreichen. So bleibt das ursprüngliche Antragsdatum erhalten, was Wettbewerber an der Beantragung von Patenten auf eigene entsprechende Entwicklungen hindern soll.

Laut Kritikern hat sich die Verlängerungstechnik aber als überaus missbrauchsanfällig erwiesen. Sie führen Beispiele an, in denen einmal eingereichte Anträge um gänzlich neue Aspekte erweitert und auf inzwischen auf den Markt gekommene Produkterfindungen ausgeweitet worden seien. Zudem beklagten sie, dass das Herausbringen eigener Erzeugnisse der Antragsteller so künstlich hinausgezögert werden könne. Das US-Patentamt will zudem seinen langen Rückstau an unerledigten Patentanträgen mit den modifizierten Regeln abarbeiten. Momentan warten dort rund 750.000 Bewerbungen auf eine Überprüfung. Zugleich würde das Ergänzungsverfahren immer öfter in Anspruch genommen, was die Mitarbeiter zusätzlich belaste. Laut der Behörde machten die Weiterführungsanfragen 2006 bereits fast 30 Prozent aller Patentanträge aus, während deren Anteil 2004 noch bei 25 Prozent gelegen habe.

Laut einem Anwalt von GlaxoSmithKline will der Konzern nun auch gerichtlich erreichen, dass die geplanten Regeln permanent blockiert werden. Ihm zufolge hat aber auch bereits das US-Patentamt erklärt, in die Hauptverhandlung über den Streitpunkt gehen zu wollen. Die mündliche Anhörung werde vermutlich Anfang 2008 stattfinden. Die erwirkte Verfügung platzt mitten in die Beratungen des heftig umstrittenen Gesetzesentwurfs zur Novelle des US-Patentwesens im Senat. Das Vorhaben sieht unter anderem vor, dass Richter Schadensersatz nur mehr auf der Basis des "spezifischen Beitrags" eines Patents zum Stand der Technik beziehungsweise zu bereits erfolgten industriellen Entwicklungen festsetzen dürfen. Diese Regelung soll aber nicht greifen, wenn ein Anspruchinhaber und Kläger zeigen kann, dass der spezifische Beitrag das Fundament für die Marktnachfrage eines Produkts oder Verfahrens ist, das in seine Schutzrechte eingreift.

Zum Patentwesen sowie zu den Auseinandersetzungen um Softwarepatente und um die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit "computer-implementierter Erfindungen" siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den aktuellen Meldungen):

(Stefan Krempl) / (jk)